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Verfasst am: 27.04.06, 17:44 Titel: Verjährungsfristen bei Wuchergeschäft?
Hallo,
Herr A kaufte eine Immobilie, welche sich im Nachhinein als Wucher = sittenwidriges Geschäft herausstellt. Wann ist dieser Kaufvertrag verjährt?
Sind 30 Jahre realistisch?
mfG
Mallows _________________ Ultra posse nemo obligatur.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.04.06, 18:03 Titel:
1. Ein Kaufvertrag verjährt nicht. Was Sie meinen, ist die Verjährung von Ansprüchen aus arglistiger Täuschung, §123 I BGB. Die beträgt in der Regel 3 Jahre ab Kenntnis, §195 BGB i.V.m. §199 BGB. Bei Gründstücken 10 Jahre, §196 BGB.
2. Um Wucher begründen zu können, muß man sich aber schon anstrengen - Ausnutzen einer Zwangslage oder Unerfahrenheit ist nicht so einfach zu behaupten (für Unerfahrenheit genügt z.B. in der Regel nicht, daß man nicht über den üblichen Marktpreis für Immobilien Bescheid weiß).
30 Jahre Verjährungsfrist gibt es nur in sehr wenigen Ausnahmen - einfach mal die §§195 ff. BGB lesen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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