Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Aktive Sterbebehilfe
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Aktive Sterbebehilfe

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mallows
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 137
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 17:18    Titel: Aktive Sterbebehilfe Antworten mit Zitat

Hallo,

im Betreuungsrecht 'Muster einer Vorsorgevollmacht' des Bundesmimisterium der Justiz unter www.bjm.bund.de ist folgendes zu lesen: " Sie darf die Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden lebensverlängernden Maßnahmen erteilen.
Was bedeutet das?
Aktive Sterbehilfe ist doch in unserem Land verboten, - oder irre ich?



Den ganzen Absatz im Schriftsatz: Sie darf insbesondere in sämtlichen Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und in Heilbehandlungen einwilligen, auch wenn diese mit Lebensgefahr verbunden sein könnten oder ich einen schweren oder länger dauerenden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte ( § 1904 Abs. 1BGB). Sie darf die Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden lebensverlängernden Maßnahmen erteilen.
´
Kann mir das jemand erklären?

Dabei ist zu beachten, dass die indirekte fast nie, die passive manchmal und die aktive Sterbehilfe zumindest in Deutschland immer strafbar ist. Quelle Wikipedia Suchbegriff 'Sterbehilfe'.


mfG

Mallows
_________________
Ultra posse nemo obligatur.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 25.04.06, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Verbotene aktive Sterbehilfe ist u.a. das Verabreichen des Giftbechers, erlaubtes toleriertes Sterbenlassen sind u.a. Verabreichung von höchsten dämpfenden medizinisch wirksamen, aber letztlich lebensverkürzende Morphindosen. Töten ist verboten, sterben lassen erlaubt.
Nach oben
Mallows
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 137
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
erlaubtes toleriertes Sterbenlassen sind u.a. Verabreichung von höchsten dämpfenden medizinisch wirksamen, aber letztlich lebensverkürzende Morphindosen.


Das ist gut, aber.......
_________________
Ultra posse nemo obligatur.


Zuletzt bearbeitet von Mallows am 25.04.06, 21:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Mallows
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 137
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

ich versteh den Pasus, aber ist es auch die Wahrheit?


mfG

Mallows
_________________
Ultra posse nemo obligatur.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke wenn in der "vorsorgevollmacht b.z.w patientenverfügung drinsteht:

Zitat:
-> falls ich schwer verunglücke lehne ich lebenserhaltende maßnahmen ab.
-> falls ich an krankheit xyz erkranke u. meinen willen nichtmehr äußern kann lehne ich lebendsverlängernde maßnahmen ab.


die vorsorge vollmacht ist ja dazu da den willen festzuhalten falls man seinen freien willen nichtmehr "äußern" kann. sollte man "fit" genug dazu sein kann man ja schließlich auch ärztliche maßnahmen ablehnen, in D ist es nur verboten den "giftbecher" zu reichen aber nicht ihn sich selbst zu besorgen!

ist zum. m.M.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 26.04.06, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Mallows"]Hallo

ich versteh den Pasus, aber ist es auch die Wahrheit?


mfG

Mallows[/quote]

(was ist Wahrheit...?)

BGH Urteil vom 15.11.1996 - 3 StR 79/96 u.a.

"Eine ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation bei einem sterbenden Patienten wird nämlich nicht dadurch unzulässig, daß sie als unbeabsichtigte, aber in Kauf genommene unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen kann."

Ist das Wahrheit? Ich weis es nicht...
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.