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Guten Tag
Fall A hat Fall B einen höheren Geldbetrag im Jahr 2002 geliehen. (mit Vertrag) Die Rückzahlung verlief anfangs regelmäßig wurde immer weniger und hat sich seit 4 Monaten total eingestellt. Fall B ist Geschäftsmann und steckt lt. seiner Aussage in Schwierigkeiten. Ist es ratsam für A einen Anwalt als Rechtsbeistand zu kontaktieren? Wer trägt die Anwaltskosten? Hat A durch evtl. Innanspruchnahme des Anwaltes Chancen an Geld zu kommen falls es bei B zur Pfändung oder Insolvenz kommt? Vielen Dank !
Die Rückzahlung verlief anfangs regelmäßig wurde immer weniger und hat sich seit 4 Monaten total eingestellt.
Was ist den für diesen Fall im Vertrag vorgesehen (Mahnungen, Kündigung) und was ist gemacht?
Welche Sicherheiten wurden gestellt? Welche Werte haben die Sicherheiten?
Wie ist die wirtschaftliche Lage des Schuldners? Ist hier irgend etwas zu pfänden? Ist es besser, für eine Übergangszeit niedrigere Raten zu vereinbaren, damit die Firma des Schuldners erhalten bleibt und überhaupt etwas zur Tilgung erwirtschaftet wird?
Ohne diese Fragen zu beantworten ist wenig darüber zu sagen, wie die Chancen bestehen, an Geld zu kommen.
ente04 hat folgendes geschrieben::
Wer trägt die Anwaltskosten?
Die Anwaltskosten muss grundsätzlich der Schuldner tragen, wenn nach einer Kündigung weitere Schritte unternommen werden. Nur: Vorlegen muss dieses Geld der Gläubiger. Und da der Schuldner offensichtlich kein Geld hat, ist es wzeifelhaft, ob er die Kosten wiederbekommt.
ente04 hat folgendes geschrieben::
Ist es ratsam für A einen Anwalt als Rechtsbeistand zu kontaktieren?
Wieviel versteht A denn vom Mahn- und Inkassorecht? Wenn die Antwort lautet: Wenig bis nichts, könnte ein Anwalt nicht schaden...
Guten Tag
Fall A hat Fall B einen höheren Geldbetrag im Jahr 2002 geliehen.
2 Fälle!?
ente04 hat folgendes geschrieben::
(mit Vertrag) Die Rückzahlung verlief anfangs regelmäßig wurde immer weniger und hat sich seit 4 Monaten total eingestellt. Fall B ist Geschäftsmann und steckt lt. seiner Aussage in Schwierigkeiten. Ist es ratsam für A einen Anwalt als Rechtsbeistand zu kontaktieren?
Das kommt auf den Einzelfall und ggf. auch auf den Betrag an.
ente04 hat folgendes geschrieben::
Wer trägt die Anwaltskosten?
Zunächst der Auftraggeber.
ente04 hat folgendes geschrieben::
Hat A durch evtl. Innanspruchnahme des Anwaltes Chancen an Geld zu kommen falls es bei B zur Pfändung oder Insolvenz kommt?
Die Chancen hat er zunächst auch ohne Anwalt. Es kommt darauf an, was genau vereinbart war und wie kooperativ der Schuldner ist.
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