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Verfasst am: 26.04.06, 10:11 Titel: Gewinnbeteiligung an einer GmbH ?
hallo,
ich bin total neu in diesem Forum, mir scheint aber, daß die Antworten ziemlich kompetent ausfallen.
Ich hätte folgende Frage:
Wie gestaltet man eine Gewinnbeteiligung an einer GmbH z.B. 33 % ohne Anteile an der Gesellschaft zu bekommen ?
Die Gewinnbeteilgung soll so gestaltet werden, daß der Gewinn nicht künstlich gedrückt werden kann, z.B. durch verdeckte Gewinnentnahmen, Provisionen oder Umsatzbeteiligungen.
Wie kann man sich für den Fall des Verkaufs der Gesellschaft absichern ?
Nimmt man als Grundlage den Bilanzgewinn oder den steuerlich relevanten Gewinn ?
Für Antworten oder Hinweise auf passende Literatur wäre ich überaus dankbar.
Ich denke, die beste Lösung wäre eine stille Gesellschaft nach §§230ff HGB mit der GmbH. Der Vertrag über diese könnte dann entsprechend gestaltet werden. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
danke für die Antwort,
aber es sollte keine stille Gesellschaft sein, nur eine reine Gewinnbeteiligung auf eine bestimmte Zeit, allerdings mit Absicherung, falls die Gesellschaft in dieser Zeit verkauft werden sollte.
Grund für die Gewinnbeteiligung könnte z.B. das Einbringen von Wissen sein.
Die Besitzverhältnisse der Gesellschaft sollen bestehen bleiben, nur der Gewinn soll verteilt werden, allerdings so, daß er nicht künstlich geschmälert werden kann.
Wenn keine Beteiligung vorliegt, sondern nur eine Dienstleitung (Beratung) erbracht wird, sollte man es besser am Umsatz (ist eindeutiger) bemessen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
gibt es denn keinen Begriff für den Gewinn einer Gesellschaft, bevor Provisionen, Beteiligungen oder ähnliches ausgezahlt wurden ?
Oder kennt jemand vielleicht Literatur dazu ? _________________ was du heute kannst besorgen, kann morgen schon erledigt sein.
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