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Ice80 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 27.04.06, 22:45 Titel: Erhötes Beförderungsgeld nicht bezahlen? (BVG/Berlin) |
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Hallo,
wenn die Kontrolleure sich nicht ein amtliches Ausweisdokument bei der Festellung der Personalien haben vorlegen lassen und statt dessen eine Bankkarte/Bahncard aktzeptiert haben, wie stehen die Chancen vor Gericht wenn Mensch behauptet:
"Bin nicht selber schwarzgefahren, habe meine Brieftasche zuvor verloren, und jemand hat sich mit meinen Karten als meine Person ausgegeben.."
Ich bin nähmlich am überlegen ob ich die mittlerweile 76 Euro besser bezahlen soll (letzte Mahnung) oder ob ich das Faktum ausnutzen soll, dass die Kontolleure sich keinen amtlichen Ausweiss vorzeigen haben lassen und die BVG zu meinem Vorfall auch keine Ausweis Nummer vorweisen kann.
Mfg, Ice |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 28.04.06, 07:06 Titel: |
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Die Leute haben ein ausgeprägtes Personengedächnis.
Wenn dir eine Gerichtsverhandlung wg. Beförderungserschleichung (Straftat!) lieber ist, dann zahl nicht |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 28.04.06, 07:20 Titel: |
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Hm, käme dann noch Vortäuschung einer Straftat hinzu. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 28.04.06, 07:59 Titel: |
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hawethie hat folgendes geschrieben:: | Die Leute haben ein ausgeprägtes Personengedächnis.
Wenn dir eine Gerichtsverhandlung wg. Beförderungserschleichung (Straftat!) lieber ist, dann zahl nicht |
Wenn diese Ausrede dazu kommen sollte und die Beförderungsbedingungen rechtmäßig sind - woran ich spontan keinen Grund zu zweifeln habe - ist das auch gleich noch ein Betrugsversuch. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Ice80 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 28.04.06, 10:57 Titel: |
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"Im Zweifel für den Angeklagten" gilt also nicht.. Da würde ich aber gut auf meine persönlichen Sachen wie Bankkarte aufpassen, denn die BVG Kontolleure benutzen diese WIRKLICH auch meist als Ausweismittel ! !
Wenn ich nun vor Gericht gehe und Hartz4 Empfänger bin, wer trägt die Anwaltskosten in solch einem Fall. Muss ich wenn ich im Prozess unterliege für beide Seiten für die Gerichts-/Anwaltskosten aufkommen?
Die 76 Euro bezahlen geht nicht, von 345.- kann man nicht noch Schulden abbezahlen.
ps: Wenn man als Strafe z.b. zu Sozialstunden verurteilt wird, hat dann die BVG keinen Anspruch mehr auf die 76 Euro oder bleiben die weiterhin bestehen und müssen dann noch immer abbezahlt werden?
Bei 345 Euro würde ich nähmlich lieber Sozialstunden ableisten. |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 28.04.06, 11:52 Titel: |
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Ice80 hat folgendes geschrieben:: | "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt also nicht.. Da würde ich aber gut auf meine persönlichen Sachen wie Bankkarte aufpassen, denn die BVG Kontolleure benutzen diese WIRKLICH auch meist als Ausweismittel ! !
Wenn ich nun vor Gericht gehe und Hartz4 Empfänger bin, wer trägt die Anwaltskosten in solch einem Fall. Muss ich wenn ich im Prozess unterliege für beide Seiten für die Gerichts-/Anwaltskosten aufkommen?
Die 76 Euro bezahlen geht nicht, von 345.- kann man nicht noch Schulden abbezahlen.
ps: Wenn man als Strafe z.b. zu Sozialstunden verurteilt wird, hat dann die BVG keinen Anspruch mehr auf die 76 Euro oder bleiben die weiterhin bestehen und müssen dann noch immer abbezahlt werden?
Bei 345 Euro würde ich nähmlich lieber Sozialstunden ableisten. |
Ach ja: eine Strafe ändert nichts an dem Anspruch der BVG - der ist nämlcih zivilrechtlicher Art
Wieder einer der HartzIV leute, die glauben, sich alles erlauben zu dürfen????
Ich verrat dir ein Geheimnis: Auch HARTZ IV Empfänger müssen sich an die Reglen halten
Wg. "In Zweifel...." : da wird kein zZweifel bestehen.
Und wenn du angibst, dir sind die Unterlagen gestohlen worden: Vortäuschung einer Straftat ist auch eine Straftat.
Bei Straftaten kann ein Pflichtverteidiger gestellt werden, wenn es nötig ist - das sehe ich aber hier nicht.
Und w.g der 76 EUR: schon mal das Wort Ratenzahlung gehört?
Das geht - auch für Leute die Sozialhilfe oder so bekommen - die enthält nämlich einen Anteil für die "Teilnahme am sozialen Leben" - da muss man dann mal küzer treten. |
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Ice80 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 28.04.06, 12:06 Titel: |
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Ok, danke für die Antwort. Also ist es ja sinnlos vor Gericht zu ziehen, weil wenn man verliert die BVG obendrein noch auf ihr Geld bestehen kann.
Der Zweifel besteht praktisch schon, da (hab gestern 2 Kontrolleure bei der Arbeit angetroffen und sie gefragt) bei dem Knöllchen auch immer die Perso. Nr. mit aufgeschrieben wird. In meinem Fall gibt es bei dem Knöllchen aber keine Perso. Nr. also hat sich der Schwarzfahrer (das war ich) mit was anderem ausgewiesen und die Identität konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden.
Aber ich hab´s schon kapiert, hät ich voll viel Geld könnt ich mir nen super Anwalt leisten und dann würde man auch gewinnen. Recht haben und Recht bekommen sind halt zweierlei in dieser kapitalistischen Welt..  |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 28.04.06, 12:21 Titel: |
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Wenn sie sich korrekt verhalten haetten, waeren sie nicht in diesen Schlamassel gekommen. Schwarzfahren und dann noch rummosern wenn man erwischt wird ist sehr dreist.
Ausserdem haben sie nicht Recht, sie sind ja schwarz gefahren. |
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