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KV übernimmt Anschlußfrühreha nicht!

 
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Christine1972
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 07:21    Titel: KV übernimmt Anschlußfrühreha nicht! Antworten mit Zitat

Kann die private KV die Frühreha auch ablehnen? Das grenzt für mich an unterlassene Hilfeleistung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Auch wenn die physo jetzt im häuslichen Rahmen gemacht wird. Er wird nie wieder arbeiten können. Ich bin total verzweifelt!!!!!!!!!
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ihuehn
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

E stut mir sehr leid, was Du schilderst, aber sei bitte etwas ausführlicher, damit die KV-Spezis dir auch helfen können. Gib bitte eine genauere Schilderung, was passiert ist.

Außerdem bitte "Person A" (s. recht.de-Knigge) beschreiben und keinen eigenen Fall.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Christine1972
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Beitrag KV wurde Februar nicht abgebucht. KV hat uns es am 04.03.06 mitgeteielt. März überwiesen. Ein beitrag Rückstand. Ratenzahlung genehmigt. Am 05.04.06 April und Rückständigen Beitrag komplett überwiesen. Am 04.04.06 20 Uhr acht einlieferung Klinik- Schlaganfall. nun weigert sich KV alles was mit dem Schlaganfall an Kosten anfällt zu übernehmen. Krankenhauskosten, Frühreha,Medikamente(16 Tabletten am Tag) und Hilfsmittel für zu Hause. KV müßte nur 50 % zahlen da Beamter und andere Hälfte trägt Beihilfe. Linksseitig gelähmt. Es geht finanziell nix mehr, da er alleinverdiener und 3 Kinder. Bekomme selber nur Kindergeld. Habe schon ein schreiben aufgesetzt mit bitte um Kulanz.


Bitte gebt mir ein Tipp! Ich verzweifel sonst
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das hatten wir vor ein paar Tagen doch schonmal.

Das Problem scheint doch zu sein: sind die Verzugsfolgen der Mahrung nach § 39 VVG eingetreten oder nicht, d.h., besteht hier Versicherungsschutz.

Da, wie damals schon gesagt, alle relevanten Daten fehlen (entscheidend dürfte sein: wann wurde die Mahnung (beweisbar) zugestellt), und da wir hier eh keine Rechstberatung betreiben könen/durfen: mit sowas beauftragt man einen Rechtsanwalt, der mehr als nur ein bisschen Ahnung vom Versicherungsvertragsreecht hat.

Möglicherweise stellt sich ja heraus, dass die Verzugsfolgen nach § 39 VVG gar nicht eingetreten sind, weil der Versicherer den Zugang des Mahnschreibens (bzw. den Zeitpunkt des Zuganges) nciht beweisen kannn.... Darum sollte man sich zuerst mal kümmern.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=67053

das war der thread...

nachdem alle wichtigen daten fehlen, kann man hier auch nicht weiterhelfen...

welcher beitrag hat gefehlt?
wann wurde welcher beitrag gezahlt?
warum wurde februar nicht abgebucht?
wurde eine mahnung/kündigung zugestellt? wenn ja, mit welchem datum, zu welchem datum?
usw...
_________________
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