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Verfasst am: 29.04.06, 21:22 Titel: Auf einmal wurde das Bußgeld erhöht...
Vor 2 Wochen telefonierte ich am Steuer mit meinem Handy. Prompt hielt mich dann auch die Polizei an. Der Beamte belehrte mich (so heißt das doch, oder?) und kontrollierte dann auch noch Verbandskasten und Warndreieck, was ich auch dabei hatte. Dann sagte er: "Normalerweise kostet das jetzt 40€ und 1 Punkt, aber da heute so ein schöner Tag ist, zahlen sie jetzt und hier 30€ und die Sache ist erledigt. Den Punkt schenk ich ihnen."
Leider hatte ich keinen Pfennig Geld dabei. Er meinte dann nur, dass das dann in den nächsten Tagen per Post kommt.
Der Brief war heute da. Jetzt soll ich doch 40€ und 1 Punkt bekommen. Ist klar, ich habs ja auch verdient, aber muss ich das jetzt echt zahlen? Der Polizist sprach doch von 30€. War sein Verhalten überhaupt rechtmäßig? Was kann ich jetzt tun?
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 29.04.06, 21:26 Titel:
Hallo !
....wie wäre es mit : zahlen ?
Und als nächste Amtshandlung : eine Freisprecheinrichtung kaufen ? Die sind entschieden preiswerter.....
Herzliche Grüsse
Lulu
PS: und : nein. ich glaube, es wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben. _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 29.04.06, 21:40 Titel:
Hallo !
Ich dachte, diese grosszügigen Angebote gelten nur bei Sofortkasse ? _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Nicht unbedingt.
Vergleiche § 56 Abs.12 Satz 1 OWiG ("...oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll,... Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwanrungsgeld nicht sofort zahlen kann oder...") _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 01.05.06, 10:33 Titel:
Hallöle
Könnte es eventuell auch sein, dass sich der Polizeibeamte durch Sie vera...... vorkam und deshalb die Anzeige an die zulässige Bussgeldstelle vorlegte?
Gehen Sie mal in sich und zahlen Sie.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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