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Verfasst am: 20.05.06, 23:47 Titel: Polizei nimmt anzeige nicht an
Hallo, Frau A wird seid monaten von mehreren Personen bedroht, ihr wurden briefe zugesteckt mit Morddrohungen, nun ist Frau A zur Polizei gegangen und was tat die Polizei? NICHTS! Sie hätte angeblich zu wenig Beweise, sie weis aber ganz genau wer diese Leute sind, aber die Polizei weigert sich die Anzeige anzunehmen.
Was soll Frau A jetzt tun?
Wird es nicht im Gesetz vorgeschrieben das die Polizei die Anzeigen annehmen müssen (ausser bei Beweismangel)?
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 21.05.06, 08:24 Titel:
Hallo !
Seltsame Sache.
Verstehe ich richtig, dass die Polizei die Anzeige nicht aufnehmen will ? Das ist ja eigenartig, auch die Begründung, die hier gegeben wird wegen der die Anzeige nicht aufgenommen werden soll. Komische Sache. Fehlt da vielleicht noch etwas an der Geschichte ?
Unabhängig davon ist die einzige mir bekannte Möglichkeit,bei der Polizeibeamte wohl gelegentlich die Entgegenahme einer Anzeige verweigern wohl die, wenn der Anzeige erstatten wollende eindeutig übermässig alkoholisiert ist. In einem solchen Fall sollte aber zumindest ein Tagebucheintrag der betreffenden Wache zu finden sein (oder ?) auf den nach Ausnüchterung Bezug genommen werden kann, um dann noch sein Ansinnen zu Ende zu führen.
Oder hat Frau A bereits Anzeige erstattet und findet nun, die Polzei mache zu wenig ?
Wenn es tatsächlich so ist, das Frau A zur Polizei marschiert ist, um Anzeige zu erstatten und ein Polizeibeamter hat dies abgelehnt mit den sinngemässen Worten "nee, mach ich nicht, da fehlen ja die Beweise", wäre es eine Möglichkeit sich an den Vorgesetzten des sich weigernden Beamten zu wenden. Wenn Frau A dies nicht möchte, könnte Frau A sich auch an eine andere Polizeidienststelle wenden.
Herzliche Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 21.05.06, 09:16 Titel:
Hallöle
Frau A. leidet aber nicht zufällig an Verfolgungswahn und ist bei der Polizei hinreichend bekannt?
Ansonsten wäre der Beamte beim Verdacht einer Straftat dies nach § 163 StPO zu verfolgen.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Eine Anzeige kann auch direkt bei der StA oder über das Amstgericht gestellt werden. Wenn die Polizei sich also weigert, nicht groß rumdiskutieren und die anderen Möglichkeiten nutzen.
Verfasst am: 21.05.06, 10:49 Titel: Re: Polizei nimmt anzeige nicht an
Hallo,
resetter hat folgendes geschrieben::
Sie hätte angeblich zu wenig Beweise
zu ermitteln und gegebenenfalls (belastende sowie entlastende) Beweise zusammenzutragen, ist Sache der Strafverfolgungsbehörden (StA, Polizei), nicht des Anzeigenden. Ansonsten kann ich lljk nur zustimmen.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 21.05.06, 10:54 Titel:
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Hallöle
Frau A. leidet aber nicht zufällig an Verfolgungswahn und ist bei der Polizei hinreichend bekannt?
Ansonsten wäre der Beamte beim Verdacht einer Straftat dies nach § 163 StPO zu verfolgen.
Grüssle
I
Der Beamte hätte diese nach § 163 StPO zu verfolgen.
Aber schriftliche Morddrohungen von mehreren Personen? Das gibt mir doch zu denken.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 67 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.05.06, 14:18 Titel: beschwerde?
wieso beschwert sich die frau nicht beim dienststellenleiter oder direkt beim polpräs?
wenn sie der meinung ist, sie ist ungerecht behandelt worden, hat sie das recht, sich zu beschweren.
dabei sollten aber auch die oben angesprochenen punkte der alkoholisierung nicht ausser betracht gelassen werden, schließlich hat eine solche beschwerde womöglich zur folge, daß das eventuell (ich schreibe EVENTUELL) peinliche verhalten der anzeigenden zu tage kommt.
fraglich ist auch, was sie hierbei noch angezeigt hat. vielleicht hat sie von fliegenden menschen geredet, die ihr die zettel in die wohnung geworfen haben, nachdem sie ihr mit drei augen beim duschen zugesehen haben. ich würde es keinem polizisten übel nehmen, der da von der anzeigenaufnahme absieht.
letztlich steht der "anzeigenden" aber wie gesagt der beschwerdeweg immer offen.
wer viel arbeitet, muss sich viel kritik stellen.
hat der beamte nichts falsch gemacht, schadet die beschwerde ihm auch nicht.
jedenfalls sollte es doch so sein.
lg philli _________________ Ich freue mich immer total, wenn die Leute ihre Rechte kennen. Schöner würde ich es aber finden, wenn ihnen ab und an auch ihre Pflichten einfallen würden....
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 21.05.06, 22:23 Titel:
Liebe resetter
Wo findet das ganze statt? Ich werde für Sie eine Lanze brechen und mich höchstpersönlich mit diesem schludrigen Polizeirevier in Verbindung setzen.
Also auf gehts...... _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Ah super, sie wohnt ja in NRW.
Nein, sie hat kein Verfolgungswarn, sie wird von Jugendlichen bedroht weil sie aus versehen auf einem Auto drauf gefahren ist, sie hat den kompletten schaden bezahlt und dann war ruhr. Dann kamen die Jugendlichen und bedrohen sie weil jemand von denen "angeblich" verletzt wurde, dies aber nicht angezeigt wurde und nicht mehr nachvollziehbar ist da der Unfall vor ca. 5 Moanten war.
Naja, dennoch vielen Dank für die ganzen antworten!
Sie wird es vermutlich mal Online versuchen einen Strafantrag zu stellen.
ein sicherer Weg, erfolgreich eine Strafanzeige zu erstatten, ist der Postweg. Formulieren Sie Ihre Anzeige/n schriftlich und senden Sie diese an Ihre zuständige Polizeidienststelle.
Denn, was man erst mal schriftlich auf dem Tisch hat, muß man auch bearbeiten (manchmal auch leider )!
Der häufigste Grund wieso Bedrohungsanzeigen nicht "angenommen" werden liegt darin, dass es sich um keine Bedrohung handelt. Was landläufig als Bedrohung aufgefasst wird erfüllt noch lange nicht den Tatbestand einer Bedrohung nach dem StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html
Eine richtige Morddrohung fällt natürlich unter 241 StGB, aber wars auch wirklich eine?
Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 67 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.05.06, 10:37 Titel: begriff bedrohung
was schreiben diese leute denn genau?
wenn sie etwas schreiben wie: ich mach dein auto kaputt!
dann ist das nach dem gesetzt rein gar nichts...leider.
wie sind diese morddrohungen denn formuliert?
wenn geschrieben wird: ich mach dich platt,
dann kann das eine einfache körperverletzung sein, ein kaputtmachen geschäftlicher dinge oder aber eben mord.
vielleicht hats einfach an der formulierung gehapert...
interessiert mich wirklich, was da genau steht.
lg philli _________________ Ich freue mich immer total, wenn die Leute ihre Rechte kennen. Schöner würde ich es aber finden, wenn ihnen ab und an auch ihre Pflichten einfallen würden....
Meines Wissens jedoch nicht in allen Bundesländern ?
Grüsse
Lulu
Die Bundesländer in denen das möglich ist sind auf der verlinkten Seite aufgeführt. Allerdings steht dort auch, dass eine Anzeige, bei der der Tatort in einem anderen Bundesland liegt, an das zuständige Land weitergeleitet wird.
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