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Vorfäligkeitsentschädigung

 
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Bernie45
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 30.04.06, 11:39    Titel: Vorfäligkeitsentschädigung Antworten mit Zitat

Hallo,
A hat eine Eigentumswohnung gekauft und über eine Lebensversicherung finanziert.Diese läuft in 4 Jahren aus und das Darlehen wird damit abbezahlt.
A hat aber auch seit 4 Jahren Sondertilgung vereinbart von 10 % des Anfangsdarlehens.A könnte also 6000 Euro im Jahr als Sondertilgung leisten.
Da A sich jetzt ein Haus kaufen möchte, muss die Wohnung verkauft werden und das Darlehen der Versicherung 4 Jahre früher zurück bezahlt werden.
Die Versicherung verlangt jetzt für die frühzeitige Ablösung 4800 Euro Vorfälligkeistentschädigung.
Frage: Ist das richtig so, A könnte ja immerhin in den nächsten 4 Jahren noch 24000 Euro als Sondertilgung bezahlen?

Vielen Dank Gruss Bernie
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 30.04.06, 18:37    Titel: Re: Vorfäligkeitsentschädigung Antworten mit Zitat

Hallo,

die Bank muss bei der Berechnung der VFE alle vertraglich vereinbarten Tilgungen incl. der Sondertilgungen berücksichtigen.

D.h. für die
- 6000 €, die sofort geleistet werden können, darf keine VFE
- 6000 €, die nächstes Jahr geleistet werden können, darf VFE nur für ein Jahr
- 6000 €, die übernächstes Jahr geleistet werden können, darf VFE nur für 2 Jahre
- 6000 €, die im folgenden Jahr geleistet werden können, darf VFE nur für ein 3 Jahre

berechnet werden. Für den Rest darf VFE für die Restlaufzeit berechnet werden.
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