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Verfasst am: 06.05.06, 10:46 Titel: DVD/CD mit Fotos von Kindergartenveranstaltung
Hallo,
was müsste ein gemeinnütziger Verein tun, wenn er eine CD-/DVD erstellen und verkaufen möchte auf der Bilder von Veranstaltungen des Kindergartens enthalten sind. Sozusagen eine Art "Jahresbericht".
Nehmen wir an die Verbreitung würde ausschliesslich an die Eltern der Kinder erfolgen.
Würde eine Zustimmung der Eltern notwendig sein? Es gibt ja die Befreiung in Hinblick auf Versammlungen etc.
Welcher sinnvolle rechtliche Hinweis sollte auf der CD/DVD aufgebracht werden um einer Weitergabe, Veröffentlichung etc. zu wiedersprechen? Gibt es da Mustertexte?
Spontan fallen mir dazu zwei drei Punkte ein, die beachtet werden müssten
1. Das Recht am eigenen Bild
Das heißt, dass Personen, die nicht nur "Beiwerk" (also laienhaft gesagt nicht Hauptmotiv und auch nicht ein wesentlicher Bestandteil) auf den Fotos sind, bzw. ihre gesetzlichen Vertreter ihr Einverständnis geben müssen
2.) Das Urheberrecht des Fotografen.
3.) Da bin ich mir nicht so ganz sicher aber da nicht auf öffentlichem Grund ggf. die Erlaubnis des Betreibers, da überhaupt fotografieren zu dürfen?
Ob und inwieweit bei Kindern vor allem Punkt 1 verschärft zu beachten ist (-> Definition von "Beiwerk"?), weiß ich nicht.
Meines Wissens ist es bzgl. o.g. Punkte auch egal ob die CD dann verkauft oder verschenkt wird oder ob sie in einem großen oder begrenzten Rahmen verbreitet wird.
Wegen Einschränkungen bei "Versammlungen", wie z.B. bei einem Konzert, bei dem das z.B. auf den Tickets oft hinten drauf steht .... konnten die Teilnehmer davon ausgehen? So wie ich das kenne wird das - sofern nicht 'ne Demo auf dem Marktplatz oder so - immer ausdrücklich gesagt/am Eingang des Veranstaltungsorts sichtbar ausgehängt o.ä.
Wo hier ggf. Grenzen anzusetzen sind, weiß ich nicht.
Zum Aufdruck um ungenehmigte Weiterverbreitung zu unterbinden:
Meiner Meinung nach wird andersrum ein Schuh draus - eine Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ist erst dann erlaubt, wenn es ausdrücklich genehmigt wurde. Ganz abgesehen davon, dass eventuelle Weiterverbreiter o.g. drei Punkte ja vermutlich nicht erfüllen können. Insofern kann man was draufschreiben (wird auch i.d.R. so gehandhabt, schon als Hinweis sofern der eine oder andere das nicht weiß ), muss man aber nicht um eventuelle Rechte geltend machen zu können.
Grüße
Rena Hermann
... nur Laie, lass mich also gerne korrigieren
vielen Dank für die Infos. Ich habe mir schon gedacht, dass bei einem solchen beispielhaften Fall die Lage sehr sehr schwammig sein wird.
Seltsam ist, dass im Prinzip jeder die Bilder will ("Toll, eine richtig schöne Erinnerung an eine wichtige Zeit meines Kindes" und so ... Das allerdings die Bilder auch die anderen Eltern bekommen, dass scheint für manche dann ein Problem zu sein.
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