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recht.de :: Thema anzeigen - Rückzug des Klageverfahrens
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Rückzug des Klageverfahrens

 
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Dämon
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 09:12    Titel: Rückzug des Klageverfahrens Antworten mit Zitat

Hallo,
ich weiß nicht ob diese Anfrage im richtigen Forum ist...

Mal angenommen jemand hat eine Rechtschutzversicherung und engagiert einen Anwalt, welcher eine Klage einreicht. Der Anwalt erhält auch eine Zusage für das Verfahren von der Rechtschutz ab Klage. Weiter angenommen, die Klage ist nun auch zugelassen, die Parteien lamentieren auch noch und dann soll es zu einer persönlichen Begutachtung des Klägers kommen, was auch notwendig wäre. Nun merkt der Kläger aber, das er die Klage nicht mehr vertreten möchte und sich auch keiner persönlichen Begutachtung mehr unterziehen möchte,
sondern die ganze Sache fallen lassen möchte. Wer bezahlt dann die Kosten, u. a. für die Gegenpartei. ? Muss das die Rechtschutz des Klägers übernehmen. ?

Danke
Moni
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 07.05.06, 10:45    Titel: Re: Rückzug des Klageverfahrens Antworten mit Zitat

Dämon hat folgendes geschrieben::

? Muss das die Rechtschutz des Klägers übernehmen. ?

Danke
Moni


m.e. nein
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DIDDIRO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 207
Wohnort: ja

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 11:17    Titel: ich verstehe Antworten mit Zitat

die Frage nicht !

und dann soll es zu einer persönlichen Begutachtung des Klägers kommen, was auch notwendig wäre.

hab so was noch nicht gehört. Verlegen
_________________
nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
m.f.G. diddiro
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