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Verfasst am: 09.05.06, 14:30 Titel: Bankgeheimnis in der Schweiz aufgehoben bei Erbsache?
Hallo,
das Bankgeheimnis wird ja in Ausnahmefällen aufgehoben bei Strafsachen. Zählt hierzu z.B. auch, wenn jemand stirbt, dieser die Nummer seines Nummernkontos einem Fremden gegeben hat und somit die Erben und Pflichteilberechtigte betrogen sind?
Verfasst am: 09.05.06, 17:38 Titel: Re: Bankgeheimnis in der Schweiz aufgehoben bei Erbsache?
Gaby hat folgendes geschrieben::
... und somit die Erben und Pflichteilberechtigte betrogen sind?
Von meiner Laienlogik her dürfte eine Straftat vorliegen ... da das Konto aber in der Schweiz ist, stellt sich wohl eher die Frage, inwieweit die schweizerische Bank Auskunft erteilen muss ... vielleicht gibt es hier ein Abkommen zwischen D und CH? _________________ IANAL - I Am Not A Lawyer
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