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Hallo ! Nachdem wir von unserer Wohngebäude - und Hausratversicherung eine Absage erhalten haben, bleibt uns wohl nur noch der Gang zum Anwalt. Unsere Frage eist allerdings, ob dieser überhaupt ansatzweise Erfolg haben könnte : Die Fakten:
Wir haben vor knapp 4 jahren ein Haus gekauft, welches vom Vorbesitzer gebaut wurde und nun inzwischen ca 13 jahre alt ist. Die anderen Baumängel, die nach und nach zu tage treten, möchte ich jetzt gar nicht weiter behandeln. Aber heute Nacht passierte etwas fürchterliches:
Mit einem lauten Knall fiel mitten in der nacht urplötzlich der gesamte Deckeputz ( ca 1cm dick ) von der Decke...ausgerechnet im Kinderzimmer, unser 7-jähriger Sohn schlief in seinem Hochbett darunter. Er hat eine Gehirnerschütterung, eine dicke Platzwunde am Kopf, nasenblutengehabt und diverse prellungen. Die Decke ist natürlich hin, das Echtholzparkett in dem Zimmer total hinüber und von dem Dreck möchte ich gar nicht reden.... So wie wir von unserem Nachbarn erfahren haben, hat der Vorbesitzer das meiste in eigenregie damals gemacht, oder schwarz machen lassen. Wen können wir überhaupt ( und ob) in die Haftung nehmen ? Kann uns ein rechtsanwalt in so einer Angelegenheit überhaupt helfen ? ich möchte hier keine kostenlose Rechtsberatung 2schnorren", sondern einfach nur wissen, gegen wen wir überhaupt evtl . Ansprüche haben könnten und auf welchem Wege man diese durchsetzen müsste. einen Rechtsanwalt möchten wir gerne beauftragen. Gibt es dafür Spezialisten ? Denn hinnehmen möchten wir das nun wirklich nicht. Denn immerhin hat unser Sohn in dem Zimmer ( Kinderzimmer ) geschlafen und wurde erheblich verletzt...die Kosten sind dabei sekundär. Für eine freundliche Antwort oder einen Anwalt, der sich mit sowas auskennt, wären wir dankbar.
Hilfreicher als ein Anwalt wäre zunächst wohl ein Gutachter, den die regional zuständige Handwerkskammer auf Anfrage gerne benennen kann.
Eine Schadenersatzforderung wird 4 Jahre nach Erwerb des Hauses schwer durchsetzbar sein. Fahrlässiger Pfusch ist sowieso lange verjährt.
Dass der Deckenputz eines Raumes ohne Vorankündigung/äußere Einwirkung komplett abfällt ist ungewöhnlich und signalisiert Untersuchungsbedarf in den übrigen Räumen.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 15.05.06, 09:04 Titel:
Schwierig wird es wohl zu beweisen ob damals grob fahrlässig gearbeitet wurde bzw. ob nicht andere Umweltfaktoren zu diesem Schaden geführt haben. 13 Jahre sind ja nicht gerade wenig. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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