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Hallo
Folgender Fall :Herr L.hat sich mit seinen Sohn ein zwei Fam.Haus gekauft,Noteriel geteilt - 2/3 gehört Herrn L. 1/3 den Sohn.--dafür mußten beide eine gegenseitige Grundschuld unterschreiben.
Da aber der Sohn nicht mehr zahlen kann.muss jezt Herr L dafür einspringen und zahlen.
Mitlerweile kann Herr L.diese Belastung nicht mehr tragen und muss das Haus verkaufen.
Da kein Käufer zufinden ist muss Herr L.mit den Preis immer weiter nach unten gehen,bis sich entlich ein Käufer fand.Herr L. hat keine Schulden bei der Bank oder sonst wo.
Die Bank lehnte aber den verkauf ab,mit der Bekründung es wäre zuwenig Geld es bleiben
zu viel Schulden offen.
den Verkauf kann die Bank nicht untersagen. Wohl aber die Löschung der Grundschuld. Das läuft in der Praxis auf das selbe hinaus, da der Käufer das Haus nur lastenfrei kauft.
Normalerweise stimmt die Bank in solchen Fällen zu, da bei einer Zwangsversteigerung noch weniger herauskommt. Wenn nicht, hilft nur: Verhandeln.
Hallo
Danke für die Antwort ,da der Hausverkauf aber nicht die gesamte Summe deckt ,möchte die Bank umbedingt das beim Hausverkauf zuerst die
Schulden vom Sohn gedeckt werden und Herr L. der Schuldenfrei ist dann die restschulden aufsich nimmt
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