Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - KvB Widerspruch, Rechtsgrundlagen ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

KvB Widerspruch, Rechtsgrundlagen ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 15:09    Titel: KvB Widerspruch, Rechtsgrundlagen ? Antworten mit Zitat

Hallo,
ein Ruhestandsbeamter (RB) ist bei der KvB - Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten - krankenversichert. Es handelt sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
RB hat Antrag auf Fahrtkostenerstattung wegen einer dreimonatigen ambulanten Behandlung bei der Bezirksleitung (Regelstelle) gestellt. Der wurde abgelehnt. Der "Verwaltungsrechtsweg" war Beschwerde bei der Beschwerdestelle der KvB (abgelehnt) und dann Beschwerde beim Vorstand. Der Vorstand hat der Beschwerde stattgegeben und den Erstattungsbetrag beziffert.
Nun kam der neue Bescheid der Bezirksleitung, welcher den vom Vorstand bezifferten Betrag aber gekürzt hat. Begründung: Vom RB zu tragender Eigenanteil laut Satzung.

Fragen:
1. Frage Kann eine vom Vorstand erlassene Entscheidung dahingehend (Erstattungskürzung) von der untersten bearbeitenden Stelle geändert werden ?

2. Frage Der Bescheid begründet weiter, dass der entsprechende Passus in den Tarifbestimmungen (Erstattungsregelungen) der KvB noch nicht eingearbeitet worden ist, dies aber in der nächsten Druckausgabe geschehen soll. Die Bestimmung existiere aber seit 01.04.2005 (!). Nachprüfbar ist das nicht, die Tarifbestimmungen wurden trotz Bitte nicht zugeschickt, die Änderungen wurden ebenfalls nicht zugeschickt, die Änderungen sind auch nirgendwo (z.B. internet) veröffentlicht !
Haben solche vorgeblichen Tarifänderungen dann überhaupt Gültigkeit ?
Ich bin der Auffassung,Tarifbestimmungen haben einen vergleichbaren Charakter wie AGBs.
m.E. müssten diese mit Beginn des beabsichtigten Wirksamwerdens veröffentlicht werden, andernfalls wird jede Erkrankung zum unkalkulierbaren Risiko.
Gibts darüber gesetzlichen Regelungen, welche die Körperschaft in ihrem Handeln bindet ? oder können die machen was sie wollen ?

3. Frage Wo finde ich hilfreiche gesetzliche Grundlagen, welche das Handeln von Körpeschaften öffentlichen Rechts regeln ?

Vielen Dank schon mal für alle Hinweise. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich handeln KdÖR nach dem Verwaltungsverfahrensrecht. Aber sie können auch privatrechtlich handeln, und hier geht es vermutlich um einen Versicherungsvertrag.

Gerade bei diesem Versicherungsträger scheint die Abgrenzung nicht ganz einfach zu sein:

http://www.justiz.hessen.de/VGRecht/Rechtsp.nsf/d05ea099550c1c0ac125654400494b3e/81d22e1895886a76c12565d900755026?OpenDocument

Wobei zu beachten ist: der VGH hat nur deshalb entschieden, weil sich vorher das Amtsgericht für unzuständig erklärte (offenbar fehlerhaft, nach Meinung des VGH). Von der Sache her ist es aber eine zivilrechtliche Angelegenheit, kein Verwaltungsverfahren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo FM,
vielen Dank für die brauchbaren Informationen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.