Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rückgabe von Software wegen Mängeln usw.
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rückgabe von Software wegen Mängeln usw.

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
the-banned
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 07:04    Titel: Rückgabe von Software wegen Mängeln usw. Antworten mit Zitat

Guten Tag.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe eine Software erworben (Energieberatungssoftware). Diese habe ich unter meinem Firmennamen erworben.

Nun ist die Software fehlerhaft und ehrlich gesagt auch nicht besonders gut. Nun will ich diese aufgrund der Fehler zurückgeben. Ich habe jedoch die Befürchtung das die Firma versuchen könnte die Fehler irgendwie zu flickschustern was jedoch nicht in meinem Sinne wäre. Dies Klausel ist in den AGB`s übrigens enthalten (Recht auf Nachbesserung)

Da viel mir ein, das die Anmeldung meiner Firma erst im nächsten Monat erfolgen wird und ich daher einen noch nicht registrierten Firmennamen beim Kauf verwendet habe.
Hätte ich aufgrund dieser Tatsache evt. ein Recht auf Rückgabe nach dem BGB oder gilt das HGB trotzdem da es sich um spezielle Software handelt??
Die Gründung erfolgt als Kleinunternehmer direkt beim Finanzamt. Also keine Gewerbeanmeldung sondern Freiberufler.

Ich weiss ein wenig merkwürdig die ganze Geschichte. Jedoch doktere ich schon seit zwei Wochen mit der Software rum ohne nennenswerte Erfolge. Und die Kunden wollen langsam mal Ergebnisse sehen

Hoffe jemand weiss Bescheid.

Gruss
Frank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Unabhängig von anderen Dingen

Das gilt nur für den Fernabsatz,ansonsten gibt es eh nichts zu wollen.
Zitat:
4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,...

aber da das
Zitat:
§ 13
Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Neutral
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
the-banned
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Heisst also ich kann nur nachbessern lassen und wenn das fehlschlägt nochmals reklamieren bzw. dann erst stornieren. Hoffe das sich irgendwas auf Kulanzbasis regeln lässt.

Gruss
Frank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kall Mou Dei
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 138
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen|


Ich verstehe einfach diesen Satz nicht. Der steht doch bei §312d BGB (Abs. 2?)
Dort geht es um das Fernabsatzgesetz und dieser Satz sagt doch aus, dass das WIderufsrecht nicht für Fernabsatzgeschäfte gilt. Mit den Augen rollen
Und wenn der Lieferant kein Widerufsrecht in seinen AGBs hat, hat der Kunde pech, weil dann das Fernabsatzgesetz nicht gilt? Geschockt
_________________
Alle meine Beiträge widerspiegeln, soweit nicht anders vermerkt, meine persönliche Meinung!!
--------
Solange mein Chef so tut, als würde er mich richtig bezahlen, solange tue ich so, als würde ich richtig arbeiten!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Kall Mou Dei hat folgendes geschrieben::
Dort geht es um das Fernabsatzgesetz und dieser Satz sagt doch aus, dass das WIderufsrecht nicht für Fernabsatzgeschäfte gilt.


Sie müssen den Satz auch zuende lesen und nicht bei der Hälfte abbrechen. Mit den Augen rollen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.