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Bezahlung im Nachhinein anfechten

 
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Nicolas
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 436
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 07:07    Titel: Bezahlung im Nachhinein anfechten Antworten mit Zitat

Huhu Sehr glücklich

Und wieder eine Folge aus der Serie: Und täglich grüßt das Murmeltier.

A kauft eine Sache von B. Es handelt sich um Fernabsatz. A und B sind privater Natur.
Gewährleistung wurde ausgeschlossen. Sagen wir mal der Einfachheit halber die Sache
kostet 10,00 EUR und es handelt sich um einen USB-Stick.

A füllt nun ein Überweisungsformular aus und wirft es bei seiner Bank ein. Zwei Tage
später wird das Geld beim Empfänger gutgeschrieben. Ein Kontoauszug liegt vor.
B schickt die Ware los, obwohl er den Geldeingang noch nicht registriert hat. B ist sich
also nicht sicher ob A schon bezahlt hat.
Nun kommt die Ware bei A an. Mängel gibt es keine.

A weist B darauf hin (eMail), dass sich dieser melden solle, falls das Geld nicht eingeht
in den nächsten zwei Tagen. A geht nun davon aus, da sich B nicht mehr meldet, dass
B das Geld bekommen hat (der Kontoauszug bestätigt dies ja im Grunde). A berichtet B,
dass die Ware in Ordnung bei ihm angekommen ist. Ein weiterer Kontakt zwischen A
und B findet nicht mehr statt.

Nach zwei Wochen schreibt B an A eine eMail in der er auf die Zahlung des Betrages
besteht. A weist B darauf hin, dass die Zahlung schon erfolgt sei und dass ein Konto-
auszug darüber existiert.

Wie hoch wäre denn die Beweiskraft eines solchen Kontoauszuges, falls B den A wg.
Betruges anzeigen sollte?


Viele Grüße, Nicolas
_________________
Audiatur et altera pars.
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn kein Geld angekommen ist dann ist eben kein Geld da. Der Auszug beweis nur das Geld wegging. Es kann noch storniert werden (Deckung) oder einfach eine falsche Kontonummer angegeben.

Klaus

Fragen Sie mal die Bank wo das Geld blieb
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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specht1989
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 93
Wohnort: schönste Stadt in der Welt, 50°44' N 7°06' E

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie wäre es mit § 775 Nr. 5 ZPO?

Aber fragen sollte A seine Bank dennoch. Es ist schließlich wissenschaftlich erwiesen, dass Banken gerne mal Überweisungen verschlampen und falsch ausführen. Auf den Arm nehmen Auf den Arm nehmen

specht
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

ähnlich wie bei der post kann man eine nachfoschungsauftrag bei seiner bank erteilen. die stellen dann schon fest, ob das geld tatsächlich nicht gutgeschrieben wurde und wo es geblieben ist. dann hat man einen "beweis".
es passiert nicht oft, aber es passiert immer wieder, das geld "irgendwo" zwischen den banken liegen bleibt, oder nicht gutgeschrieben wird, oder, oder...

oder, nochmal kontoauszüge kontrollieren. evtl. hat A bei der überweisung einen fehler gemacht, und das geld kam ein paar tage später wieder zurück? falscher konto-inhaber? fehler in der kontonummer/BLZ?
_________________
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