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Rechnungsbetrag vorenthalten wegen Baumängel, geht das ?

 
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tasma
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.06.06, 15:56    Titel: Rechnungsbetrag vorenthalten wegen Baumängel, geht das ? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe wieder eine Frage an Euch Profis.
Ich habe eine Baufirma (IchAG) mit der Trockenlegung(vertikal) einer Kellerwand und der Erneuerung einer an dieser Wand entlanglaufenden Kellertreppe beauftragt. Nun ist nach der Fertigstellung dieser Baustelle immer noch Regenwasser ca. 5cm über dem Kellerfußboden an der Wand und auch direkt an der Nahtstelle Boden/ Wand in den Keller eingetreten.
Die Zahlweise war so vereinbart, 50% bei Materiallieferung und 50% nach Fertigstellung. Nun möchte ich die 2. 50% erst bezahlen, wenn der Mangel behoben ist, um Druck auf die Firma auszuüben, damit der Mangel auch behoben wird.
Darf ich das?
Danke
Norbert
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DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 06.06.06, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Da es sich um einen gravierenden Mangel zu handeln scheint, schließlich fehlt ja der geschuldete Erfolg der Abdichtungsarbeiten im wesentlichen, kann ein Einbehalt von 50 % durchaus angemessen sein.
Insofern: ja, du darfst.
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isen7
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 388

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

Du kannst bis zu dem 3- fachen der Mängelbeseitigungskosten einbehalten. Und da alles wieder aufgeschachtet werden muß, die Treppe wieder entfernt werden muß etc. bleibt nicht viel, was du jetzt bezahlen musst.
Aber bitte unbedingt Mängel dokumentieren und bei Ihm anzeigen und Mängelbeseitigung fordern !!!
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