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Abholung von Einschreiben

 
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ichweissnicht
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 359

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 12:48    Titel: Abholung von Einschreiben Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wenn man ein Einwurf-Einschreiben verschickt (z.B. eine Kündigung am 16.05.) und beim Online Track und Trace der Post die Info erhält "Die Sendung liegt in unserer Filiale xxxxx 215, 12345 Musterstadt ab dem 17.05.2006 zur Abholung bereit."
Gilt eigentlich das Schreiben damit als zugestellt?

Danke & Grüße,
ichweissnicht
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann eigentlich nicht vorkommen, weil ein Einwurf-Einschreiben auch dann eingeworfen wird, wenn der Postbote niemanden antrifft. Nur das Übergabe-Einschreiben wird in diesem Fall auf der Postfiliale zur Abholung deponiert.

Wenn es doch vorkommt, hat vermutlich ein Postangestellter einen Fehler gemacht. Oder es liegen besondere Umstände vor, wie z.B. Briefkasten wegen bissigen Hund nicht erreichbar (dann wäre aber immer noch die Frage, was mit dem Benachrichtigungszettel ist).

Zugegangen ist ein Einschreiben nicht, wenn es lediglich zur Abholung bereit liegt. Auch da kann es wieder Sonderfälle bei besonderen Umständen geben.
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ichweissnicht
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 359

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, FM, für die schnelle Antwort.
Es ist auf jeden Fall ein Einwurfeinschreiben, welches in diesem fiktiven Fall an die in den AGBs genannte Anschrift eine Mobilfunk-Anbieters gesendet worden ist.
Die Abholungsinfo wurde so nach Eingabe der daten "ausgespuckt".

Wie sollte sich der Absender jetzt am besten verhalten um sicher zu gehen, daß der Empfänger das Einschreiben auch erhält?
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

ichweissnicht hat folgendes geschrieben::

Wie sollte sich der Absender jetzt am besten verhalten um sicher zu gehen, daß der Empfänger das Einschreiben auch erhält?


Bei der Postfiliale anrufen und darauf hinweisen, daß es ein Einwurf-Einschreiben war, sie es also gefälligst sofort beim Empfänger einwerfen sollen ... ob die das dann machen, weiß ich nicht. Vielleicht holt er es ja auch doch am Montag ab. Vielleicht kommt's auch in ca. einer Woche zurück, dann war der Versuch mißglückt (und mit viel Pech ist die Frist verpaßt). Man müßte dann, vermute ich, zumindest die Erstattung des Portos von der Post einklagen können, da sie die Leistung nicht wie vereinbart erbracht hatte.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

ichweissnicht hat folgendes geschrieben::
Wie sollte sich der Absender jetzt am besten verhalten um sicher zu gehen, daß der Empfänger das Einschreiben auch erhält?
Das Tracking-Programm des Gelben Riesen führt durchaus gern einmal ein sehr eigenwilliges Eigenleben. Ich würde mit dem Absendebeleg zu einer Postfiliale (nicht Agentur!) gehen und dort einen Mitarbeiter so lange nerven, bis der herausgefunden hat, was nun eigentlich los ist (geht auch per Telefon, da kostet es aber mein Geld und außerdem legen die in den CallCentern irgendwann auf, wenn sie nicht weiterwissen und der störende Kunde zu penetrant wird).

Eine Idee habe ich noch: möglicherweise hat der Mobilfunk-Anbieter ein Postfach, in dem trotz Straßenangabe auf dem Brief automatisch sämtliche Post landet. Wenn nun Einschreiben nicht ins Postfach dürfen, dann kommt da eben ein Benachrichtigungskarte rein (nur so eine Idee, ich habe keine Ahnung wie realistisch die ist).
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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ichweissnicht
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 359

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, danke Euch ... da wird die Post sich am Dienstag aber freuen. Winken

LG
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 16:18    Titel: Re: Abholung von Einschreiben Antworten mit Zitat

Auch ein Einwurfeinschreiben ist noch kein Beweis für den Zugang, eine Benachrichtigungskarte schon gar nicht. Zur Frist wurde ja schon einiges gesagt.
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ichweissnicht
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 359

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Aber man kann doch nicht alles über eine Gerichtsvollzieher schicken ... ? Traurig
Der Mobilfunkanbieter ist dafür bekannt, gern mal Kündigungen nicht zu bekommen, daher wollte der Absender mit dem Einschreiben "auf Nummer sicher" gehen ...
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