Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verkäufer A hat sein Grundstück lt. einem gültigen Bebauungsplan neu vermessen lassen. Nach der Teilung sind aus einem Flurstück 8 geworden:
- Grundstück von Verkäufer A
- 6 Baugrundstücke zum Verkauf
- ein 2 Meter langer Streifen zwischen Baugrundstücken und Öffentlicher Straße, der im Bebauungsplan als öffentlicher Verkehrsweg eingezeichnet ist.
Der 2m-Streifen ist weiterhin Eigentum von Verkäufer A.
Nun möchte:
1. Käufer B auf einem der Baugrundstücke bauen
2. Die Stadt in dem 2m-Streifen die Wasserleitung verlegen.
Fragen:
1. Benötigt Käufer B eine Wegerecht, um "rechtlich" auf sein Grundstück zu kommen ?
2. Darf die Stadt ohne eingetragene Baulast oder Grunddienstbarkeit die Wasserleitung ohne Wissen von Verkäufer A dort verlegen ?
Zur Teilung gehört auch die Zuwegung und das Leitungsrecht. Warum nur 2 Meter, es könnte doch sein, dass baurechtlich eine Zufahrt nötig wird.
Es könnte auch sein, dass der Weg zu den 8 Flurstücken gehört!
Es sollte beim Grundbuchamt angefragr werden ob über das Grundstück A eine Grunddienstbarkeit bzw im Baulastenverzeichnis eine Baulast eingetragen ist.
Der 2m-Streifen soll der Erweiterung der Straße und dem Bau eines Bürgersteiges dienen. Stadt hat Vorkaufsrecht - aber noch nicht ausgeübt, sondern den Kauf z. Zt. abgelehnt.
Das Grundstück von Käufer B hat keinen Zugang zur öffentlichen Straße. Die Zufahrt ist nur über den 2m-Streifen möglich.
Grunddienstbarkeit und Baulast sind für den 2m-Streifen nicht eingetragen. Weder Überfahrt noch Leitungsrecht.
Solange der Streifen nicht öffentlich gewidmet ist, ist ein Wegerecht und Leitungsrecht erforderlich. Durch dieTeilung besteht für die Grundstücke keine öffentliche Anbindung. Dies ist in Deutschland nicht zulässig. Wenn dies nicht im Grundbuch oder als Baulast eingetragen ist, was mich wundert, ist ein Notwege und Leitungsrecht zu beantragen.
Eigentlich erkundigt man sich vor dem Kauf, wie man das Grundstück versorgen kann.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.