| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Bernie45 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 87
|
Verfasst am: 20.05.06, 08:39 Titel: Frage zur Rechnung |
|
|
wir möchten über einen Bauträger eine Doppelhaushälfte bauen.
Wir haben den Kaufvertragsentwurf gestern bekommen und sollen ihn
prüfen damit der Notartermin gemacht werden kann.
Das Haus sollte am Anfang ohne Keller 201,000 Euro kosten.
Da wir aber auch einen Keller möchten,sagte uns der Bauträger der
Keller kostet noch einmal 25,000 Euro.
In der ersten Baubeschreibung also ohne Keller steht:
Bodenplatte in wasserundurchlässigem Stahlbeton ca.20 cm,auf
Kiesfilterschicht.Geschossdecken/Erdgeschoß in Stahlbeton als
Filigrandecken.
In der Baubeschreibung für den Keller steht:
Kappilarbrechende Schicht ca 20 cm stark
Bodenplatte: Wasserundurchlässiger Beton – durchgehend für beide
Doppelhaushälften
alle Aussenwände – mit Fugenblechen zum Anschluß an die Kellerwände
Der Aufbau der Bodenplatte wird entgegen unserer früheren Aussage
keine
kappilarbrechende Schicht sondern eine Magerbetonschicht unter der
Weissen Wanne erhalten
Meine Frage wäre nun,werden da nicht zwei Bodenplatten berechnet?
und wie kann ich das überprüfen lassen? ob die Rechnung vom Bauträger
stimmt.
Vielen Dank und schöne Grüsse |
|
| Nach oben |
|
 |
Chub FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 1556
|
Verfasst am: 20.05.06, 12:51 Titel: |
|
|
Hi Bernie,
glauben Sie allen Ernstes, dass Sie einen ganzen WU-Betonkeller für nur 25 T€ bekommen?
Lesen Sie nochmal genau Ihr Angebot, dort wird mit Sicherheit irgendwo Mehrpreis für zusätzlichen WU Keller, Ersparnisse sind eingerechenet o.ä. stehen.
Und wenn man Ihnen erklärt, man könne einen WU Keller für nur 25 T€ bauen, dann nehmen Sie sich gefälligst einen ö.b.u.v. SV und einen RA (ist bei einem Bau mit einem Bauträger sowieso anzuraten,).
Wers nicht macht gehört bestraft (und wird er meistens auch....).
 |
|
| Nach oben |
|
 |
Bernie45 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 87
|
Verfasst am: 20.05.06, 13:01 Titel: |
|
|
| Chub hat folgendes geschrieben:: | Hi Bernie,
glauben Sie allen Ernstes, dass Sie einen ganzen WU-Betonkeller für nur 25 T€ bekommen?
Lesen Sie nochmal genau Ihr Angebot, dort wird mit Sicherheit irgendwo Mehrpreis für zusätzlichen WU Keller, Ersparnisse sind eingerechenet o.ä. stehen.
Und wenn man Ihnen erklärt, man könne einen WU Keller für nur 25 T€ bauen, dann nehmen Sie sich gefälligst einen ö.b.u.v. SV und einen RA (ist bei einem Bau mit einem Bauträger sowieso anzuraten,).
Wers nicht macht gehört bestraft (und wird er meistens auch....).
 |
Hallo,
etwas netter hätte die Antwort aber auch ausfallen können.
Hier ist die Baubeschreibung
Gruss Bernie
Mutterboden: wird soweit vorhanden abgeschoben und auf dem Grundstück gelagert
Eindecken des Grundstücks: siehe genereller Baubeschreibung
Kappilarbrechende Schicht ca 20 cm stark
Bodenplatte: Wasserundurchlässiger Beton – durchgehend für beide Doppelhaushälften
alle Aussenwände – mit Fugenblechen zum Anschluß an die Kellerwände
Kelleraußenwände: Wasserundurchlässiger Beton 24 cm dick an allen Kelleraußenwänden
Kellerhaustrennwände: 17,5 cm Mauerwerk aus Bims oder KS nach statischer Vorgabe
Kellerwände: 11,5 cm Mauerwerfk aus Bims oder KS
Die Betonteile werden als weisse Wanne ausgeführt.
Decke über Kellergeschoss:Stahlbeton nach statischer Erfordernis.
Verfüllen des Arbeitsraumes mit Füllkies oder ähnlich, lageweise verdichtet.
Kellerfenster: je Kellerraum wird ein Kellerfenster eingebaut.
Estrich: die Nutzkeller erhalten über die gesamte Fläche Verbundestrich von ca. 4 cm.
im Kellerflur wird dieser als schwimmender Estrich ausgebildet.
Elektro: Je eine Steckdose und eine Deckenbrennstelle pro Kellerraum werden aufputz montiert.
Wechselschaltung Keller – EG unter Putz
Der Kellerflur wird wie Wohnraum ausgebildet:
Innenputz, 3 Türen und Harfentreppe entsprechend der Ausstattung wie generelle Baubeschreibung. |
|
| Nach oben |
|
 |
RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
|
Verfasst am: 20.05.06, 16:45 Titel: |
|
|
Wie sieht es denn beim Nachbar aus, hat der auch einen Keller bestellt?
Wenn nicht, dann könnte es durchaus möglich sein, dass eine Doppelhaushälfte nicht allein in einer weiße Wanne gebaut werden kann. Dies könnten Sie prüfen lassen. |
|
| Nach oben |
|
 |
Bernie45 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 87
|
Verfasst am: 20.05.06, 17:01 Titel: |
|
|
| RechtsamWald hat folgendes geschrieben:: | Wie sieht es denn beim Nachbar aus, hat der auch einen Keller bestellt?
Wenn nicht, dann könnte es durchaus möglich sein, dass eine Doppelhaushälfte nicht allein in einer weiße Wanne gebaut werden kann. Dies könnten Sie prüfen lassen. |
Hallo,
einen Nachbarn gibt es noch nicht,wir sind die ersten die eine Doppelhaushälfte kaufen.
Der Keller muss schon bei beiden gleich gebaut werden.
Gruss Bernie |
|
| Nach oben |
|
 |
Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 20.05.06, 17:09 Titel: |
|
|
| Bernie45 hat folgendes geschrieben:: | | Der Keller muss schon bei beiden gleich gebaut werden. | Warum?  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
| Nach oben |
|
 |
Bernie45 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 87
|
Verfasst am: 20.05.06, 17:28 Titel: |
|
|
| Biber hat folgendes geschrieben:: | | Bernie45 hat folgendes geschrieben:: | | Der Keller muss schon bei beiden gleich gebaut werden. | Warum?  |
weil es eine Bodenplatte für beide ist. |
|
| Nach oben |
|
 |
DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
|
Verfasst am: 20.05.06, 19:25 Titel: Re: Frage zur Rechnung |
|
|
| Bernie45 hat folgendes geschrieben:: | | Meine Frage wäre nun,werden da nicht zwei Bodenplatten berechnet? |
Nein.
Die Magerbetonschicht ist die sogenannte "Sauberkeitsschicht", also der normale Aufbau unter einer bewehrten Bodenplatte. |
|
| Nach oben |
|
 |
Bernie45 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 87
|
Verfasst am: 20.05.06, 19:35 Titel: Re: Frage zur Rechnung |
|
|
| DMuck hat folgendes geschrieben:: | | Bernie45 hat folgendes geschrieben:: | | Meine Frage wäre nun,werden da nicht zwei Bodenplatten berechnet? |
Nein.
Die Magerbetonschicht ist die sogenannte "Sauberkeitsschicht", also der normale Aufbau unter einer bewehrten Bodenplatte. |
Das stimmt ja aber ich meinte das so.
Das Haus kostet ohne Keller 201000Euro da hat es ja im Preis die Bodenplatte mit drin.
Der Keller kostet 25000Euro der hat ja auch in der Beschreibung eine Bodenplatte.
Wenn ich das dann richtig sehe, werden zwei Bodenplaten berechnet.
Gruss Bernie |
|
| Nach oben |
|
 |
DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
|
Verfasst am: 20.05.06, 19:51 Titel: |
|
|
Mal ganz langsam... du brauchst eine Bodenplatte - egal ob mit oder ohne Keller. Mit Keller brauchst du eine (zusätzliche) Kellerdecke (die ohne Keller die Bodenplatte gewesen wäre)... Oder? |
|
| Nach oben |
|
 |
Bernie45 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 87
|
Verfasst am: 20.05.06, 19:59 Titel: |
|
|
| DMuck hat folgendes geschrieben:: |
Mal ganz langsam... du brauchst eine Bodenplatte - egal ob mit oder ohne Keller. Mit Keller brauchst du eine (zusätzliche) Kellerdecke (die ohne Keller die Bodenplatte gewesen wäre)... Oder? |
Decke über Kellergeschoss:Stahlbeton nach statischer Erfordernis.
Eine Decke ist ja keine Bodenplatte.
Stimmt was du schreibst ich brauche eine Bodenplatte aber hier werden zwei berechnet.
1. Haus ohne keller steht ja auf einer Bodenplatte
2. Haus mit Keller auch mit Bodenplatte.
also müsste ja vom Preis des Hauses ohne Keller ddie Bodenplatte abgezogen werden.
Der Keller wird aber nur dazu gerechnet. |
|
| Nach oben |
|
 |
DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
|
Verfasst am: 20.05.06, 20:11 Titel: |
|
|
Wieso denn zwei???
Es gibt eine (1) Bodenplatte. Und weil du, abweichend vom ersten Angebot, ein Kellergeschoss haben willst, hast du jetzt eine (1) Decke mehr - eben die Kellerdecke. |
|
| Nach oben |
|
 |
Bernie45 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 87
|
Verfasst am: 20.05.06, 20:16 Titel: |
|
|
| DMuck hat folgendes geschrieben:: | Wieso denn zwei???
Es gibt eine (1) Bodenplatte. Und weil du, abweichend vom ersten Angebot, ein Kellergeschoss haben willst, hast du jetzt eine (1) Decke mehr - eben die Kellerdecke. |
zwei,
weil Bodenplatte und Decke nicht das gleiche sind siehe hier
Bodenplatte in wasserundurchlässigem Stahlbeton ca.20 cm,auf
Kiesfilterschicht.Geschossdecken/Erdgeschoß in Stahlbeton |
|
| Nach oben |
|
 |
DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
|
Verfasst am: 20.05.06, 20:25 Titel: |
|
|
Mit Keller von unten:
1. Bodenplatte (sch***egal ob auf Kiesfilterschicht oder Magerbeton)
2. Kellerdecke
3. Erdgeschossdecke.
Ohne Keller von unten:
1. Bodenplatte (sch***egal ob auf Kiesfilterschicht oder Magerbeton)
2. Erdgeschossdecke.
Dach lassen wir jetzt mal weg.
Wer findet den Unterschied?
Ich schwör dir, ich bin stocknüchtern...  |
|
| Nach oben |
|
 |
Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 20.05.06, 20:49 Titel: |
|
|
| Bernie45 hat folgendes geschrieben:: | | weil es eine Bodenplatte für beide ist. | Wie - wenn in einem Doppelhaus unter der einen Haushälfte ein Keller sein soll, muß unter der anderen auch ein Keller sein? Will mir irgendwie nicht einleuchten. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
| Nach oben |
|
 |
|