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Verfasst am: 23.05.06, 18:42 Titel: gebrauchte Teile
Ein Hallo an alle Anwesenden,
meine Frage bezieht sich auf eine Frage, die in jeder Brance passieren könnte.
In einem mir bekannten Fall handelt es sich um ein Notebook, wo eine Werkstatt ein gebrauchtes Teil (Motherboard) eingebaut hat.
Das Board ist kaputt, bzw. der darauf befindliche Grafikchip.
Gerät wurde nach 13 Tagen wieder in die Werkstatt gebracht. Dort meint man, der Kunde hätte gewußt, daß es sich um ein gebrauchtes Teil gehandelt hatte, deshalb ist es Sache des Kunden.
Ist das so richtig oder muß eine Werkstatt auch auf eingebaute gebrauchte Teile eine Art Garantie übernehmen?
Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus
und möchte es nicht versäumen Herrn Biber von hier aus zu grüßen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.05.06, 19:25 Titel: Re: gebrauchte Teile
waldschratz hat folgendes geschrieben::
Dort meint man, der Kunde hätte gewußt, daß es sich um ein gebrauchtes Teil gehandelt hatte, deshalb ist es Sache des Kunden.
Gewährleistung auf Gebrauchtwaren beträgt 24 Monate, kann vertraglich auf 12 verkürzt werden.
Ausnahmen wären Schäden, die keine Mängel i.S.d. BGB sind, d.h. solche, die für Zustand und Alter der Ware üblich sind. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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