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Verfasst am: 16.05.06, 14:29 Titel: Gefälschte Ware zurückschicken?
Hallo euch allen!
Ich weiß, dass zu diesem Thema hier schon so oft geschrieben wurde.
Bei mir ist es nicht das erste Mal und jetzt sicher das letzte Mal (!), dass ich in sowas getreten bin.
Zwei Kleidungsstücke wurden gekauft. Eines davon gab es letzte Saison in einem Laden und das war eines der Gründe warum man nicht von einem Imitat ausgegangen ist.
Zudem spricht das Bewertungsprofil mit tausenden positiven Bewertungen für einen seriösen Verkäufer. Wobei man auch sagen muss, dass die meisten Menschen (leider) keine Ahnung haben, sonst würde es ja solche Anbieter nicht geben.
Auch, dass der Verkäufer einige Designer Sachen zu recht "hohen" (teils normalen) Discountpreisen anbietet, spricht normalerweise für Seriösität.
Nun hat man die zwei Shirts bekommen und man stellt sofort fest, dass es sich definitiv nicht um Originalware handelt.
Übrignens, der Verkäufer ist "angeblich" eine GmbH, es wurde aber keine Rechnung mitgeliefert.
Preis der beiden Artikel ohne Versandkosten ist bei knapp über 40 Euro (inkl. Versand 50 Euro).
Was würden Sie empfehlen zu machen? Wenn es diese Shirts noch in einem Laden geben würde, dann könnte man sie theoretisch einfach kaufen und dann den Differenzbetrag fordern, richtig?
Und wenn man einfach das Geld zurück will, wie dann am besten vorgehen?
Bisher wurde dem Verkäufer eine Mail geschrieben, dass man den Gesamtbetrag inklusive Versand zurück möchte. Zusätzlich dann noch die anfallenden Kosten für die Rücksendung, da kein Retourschein vorhanden war.
Wäre es dumm zuerst die Ware zurückzuschicken und dann aufs Geld zu warten?
Die Verkäufer weigern sich das Geld zurück zu bezahlen und wollen zuerst die Ware und dann Geld zahlen.
Da die Artikel 100 % gefälscht sind möchte ich mich nicht darauf einlassen.
Jetzt muss ich das eben anders erledigen. Soll ich zuerst zum Gericht? Oder wo zuerst beraten lassen?
Ich würde den Verkäufer darauf hinweisen, das sie zur Klärung der Echtheit der Waren selbige an den Hersteller schicken und im Falle der Fälschung auf die Rückzahlung inklusive entstandener Kosten bestehen und Notfalls klagen würden.
Ansonsten gilt für das Einfordern von Geld:
a) Den Verkäufer in Verzug setzten (Einschreiben)
b) Mahnbescheid ausfüllen und Abschicken (gibts im Schreibwarenhandel, Informationen zum Vorgang hier im Forum mit der Suche)
c) Bei Wiederspruch -> Klagen.
Ich habe etwas bei google herumgesucht.
Deshalb frage ich mich jetzt: Wie sieht es denn aus, wenn er Verkäufer ja zahlen will, aber eben erst dann wenn er die Ware bekommt? Und vor allem, wenn er mir (wie in diesem Fall) die Versandkosten die ich gezahlt habe nicht erstatten will?
bitte erstmal die Forenregeln beachten, sonst darf hier eigentlich niemand Ihre Fragen beantworten. Danke.
Infinity hat folgendes geschrieben::
Deshalb frage ich mich jetzt: Wie sieht es denn aus, wenn er Verkäufer ja zahlen will, aber eben erst dann wenn er die Ware bekommt? Und vor allem, wenn er mir (wie in diesem Fall) die Versandkosten die ich gezahlt habe nicht erstatten will?
Wenn der Käufer Pech hat, zahlt der Verkäufer dann auch nicht und man hat kein Beweismittel mehr. Und vor dem von Tehlak genannten Schritt a) wären m.E. noch ein paar weitere Schritte nötig.
Entschuldigung. Habe die Forumsregeln in meinem 2 Beitrag nicht mit Absicht total missachtet.
Welche Frage ich mir allgemein stelle ist jetzt...
Wenn ein Käufer eine Fälschung bekommt und zuerst das Geld zurück fordert und erst dann zurückschicken möchte, ist es gesetzlich in Ordnung?
Oder ist es nur so, wenn der Läufer von rechtlichen Schritten absehen möchte?
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