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Kaninchenstall unmittelbar an Grundstücksgrenze

 
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dirk007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 20:04    Titel: Kaninchenstall unmittelbar an Grundstücksgrenze Antworten mit Zitat

Hallo!

Unser Nachbar hat einen Kaninchenstall unmittelbar an unsere gemeinsame Grenze gestellt. Wir fühlen uns belästigt, weil es insbesondere im Sommer gelegentlich zu einer Geruchsbelästigung kommt. Des Weiteren empfinden wir es als rücksichtslos, da unsere Terrasse 1,5 Meter von dem Käfig entfernt ist. Auffällig ist auch, dass sich vermehrt Fliegen im Dunstradius befinden.

Gibt es eine Rechtssprechung zu diesem Thema. Ich denke nicht, dass das O.K. ist, schließlich so könnte ich es mir vorstellen, durfte er auch keine Vogelvoliere oder gar einen Schweinestall aufstellen. Mir fehlt der rechtliche Ansatzpunkt hierfür.

Wer kann mir helfen? Frage
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Tani0815
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 348
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, vielleicht ist hier was zu finden: http://www.baurecht.de/Nachbarschaftsgesetz_Schleswig-holstein.html
Oder einfach mal mit dem Nachbar sprechen und ihn höflich bitten den Stall woanders hinzusetzen. Vielleicht hat er die Belästigung einfach nicht bedacht.
_________________
- Nur meine Meinung!
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Stadtplaner
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Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 290

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen,
oder vergleichsweise hier: [url]http://www.vzi.de/p/art/nachbarschaftsrecht.htm[/url]
_________________
So long
A+S
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Kaninchenstall wird idR nicht gewerblich genutzt, damit ist er im Innenbereich als Nebengebäude mE grundsätzlich erlaubt.

Ob der KStall nach Baurecht zulässig ist (Abstandsflächen, Baugenehemigung) beurteilt sich im Übrigen nach Landesbaurecht bzw. einem kommunalen Bebauungsplan.

Ein Unterlassungsanspruch richtet sich nach Privatrecht. § 1004 BGB. Da der Geruch zu den "unwägbaren" Stoffen gehört, ist zu prüfen, ob die Beeinträchtigung nur unwesentlich ist. Zu dulden ist auch, wenn die Beeinträchtigung ortsüblich ist und nicht durch zumutbare Maßnahmen verhindert werden kann (Schuppen wo anders hinstellen). § 906 BGB
_________________
mfg
Klaus
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht fällt der Kaninchenstall auch unter "fliegende Bauten", da man ihn ja möglicherweise mal hier und mal dorthin stellen kann.
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