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jay_nasty Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.04.2005 Beiträge: 89
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Verfasst am: 25.05.06, 12:01 Titel: Hausrat > Grösserer Bargeldbetrag zuhause . |
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Ein Versicherungsnehmer hat einen grösseren Bargeldbetrag zuhause... kann aber nicht belegen das es summe x ist.. nun weigert sich die versicherung einen einbruch diebstahl scha#den zu beglkeichen .. gründe der VN ist arbeitslos!!! zusätzlich ein teurers elekrtogerät wo ein kaufvertrag besteht aber keine rechnung oder garantie!! zudem kennt der geschädigte den verkäufer des elektrogeräts persönlich!!!
ein fall für den anwalt `??? |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 25.05.06, 12:09 Titel: Re: Hausrat > Grösserer Bargeldbetrag zuhause . |
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| jay_nasty hat folgendes geschrieben:: |
ein fall für den anwalt `??? |
man kann durchaus zum Anwalt gehen. Die wollen ja auch von was leben.
Nur: was soll der tun? Kann der Anwalt den Beweis führen, dass der Arbeitslose einen großen Bargeldbetrag im Hause hatte? Genau das ist nämlich der springende Punkt: der Versicherungsnehmer muss beeweisen (oder zumindest plausibel darlegen), dass er die angeblich gestohlenen Sachen vorher in seiner Wohnung hatte. Dieser Beweis kann ihm wahrscheinlich mit Anwalt genausogut gelingen wie ohne.
Die Geschichte mit dem Elektrogerät hab ich nicht begriffen. Bitte nochmal erläutern. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 25.05.06, 15:14 Titel: |
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es gibt allerdings in den VHB Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, im allgemeinen im §19. Und innerhalb der Entschädigungsgrenze wiederrum eine Grenze für Bargeld.
Trotzdem ist der VN natürlich nachweispflichtig. Wenn aber z.b. über Kontoauszüge nachgewiesen werden kann, dass regelmäßig Geld abgehoben wurde, und davon etwas in den Sparstrumpf gewandert ist sollte das gelingen. _________________ MfG,
Duisburger
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 26.05.06, 09:53 Titel: Re: Hausrat > Grösserer Bargeldbetrag zuhause . |
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| jay_nasty hat folgendes geschrieben:: | Ein Versicherungsnehmer hat einen grösseren Bargeldbetrag zuhause... kann aber nicht belegen das es summe x ist.. nun weigert sich die versicherung einen einbruch diebstahl scha#den zu beglkeichen .. gründe der VN ist arbeitslos!!! zusätzlich ein teurers elekrtogerät wo ein kaufvertrag besteht aber keine rechnung oder garantie!! zudem kennt der geschädigte den verkäufer des elektrogeräts persönlich!!!
ein fall für den anwalt `??? |
Wie alt war denn das Gerät bzw. wie lange ist der Kauf her?
Verkäufer sind verpflichtet Rechnungen einige Jahre aufzubewahren. Ich glaube es waren 5 oder 6 Jahre... tendiere aber eher zu 6 Jahren...
Wenn es ein Privatkauf war (da ohne Rechnung und Garantie), so sieht es natürlich schon schlechter aus... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 26.05.06, 10:30 Titel: Re: Hausrat > Grösserer Bargeldbetrag zuhause . |
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| Dookie82 hat folgendes geschrieben:: | [
Wenn es ein Privatkauf war (da ohne Rechnung und Garantie), so sieht es natürlich schon schlechter aus... |
ein privatverkäufer kann aber eine quittung ausstellen. z.b für gebrauchtes gerät X betrag Y erhalten. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 26.05.06, 10:52 Titel: Re: Hausrat > Grösserer Bargeldbetrag zuhause . |
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| J_Denver hat folgendes geschrieben:: | | Dookie82 hat folgendes geschrieben:: | [
Wenn es ein Privatkauf war (da ohne Rechnung und Garantie), so sieht es natürlich schon schlechter aus... |
ein privatverkäufer kann aber eine quittung ausstellen. z.b für gebrauchtes gerät X betrag Y erhalten. |
Das stimmt schon, aber er ist m.E. nicht gesetzlich verpflichtet diese aufzubewahren...
Eine Kopie der Originalrechnung wäre da schon aussagekräftiger bzw. glaubhafter... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 26.05.06, 12:00 Titel: |
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Bei meinen Kundenbesuchen habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Kunden mit wenig Geld regelmäßig den größten Fernseher besaßen, wenn nicht Beamer mit Leinwand und kompletter Surround-Anlage.
Das nur so nebenbei.
Nun zum Fall:
1) Für das Elektrogerät kann auch der Privatverkäufer nochmal eine Quittung ausstellen. Vielleicht existieren auch Fotos der Wohnung, wo das Gerät drauf zu sehen ist (im Hintergrund vielleicht?).
2) Die Kontoauszüge einzureichen, hätte ich jetzt auch empfohlen. Irgendwo muss das Geld ja hergekommen sein  _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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dycom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2005 Beiträge: 697 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 27.05.06, 05:19 Titel: |
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Die Versicherungen versuchen eigentlich immer erst mal nicht zu bezahlen Am Ball bleiben und alles einreichen was die wollen. Quitung mit dem Käufer dürfte eigentlich hier ausreichend sein. Was intereesiert die Versicherung wann und wo ich das Gerät gekauft habe. Es geht ja nicht um das Gerät sondern um das Geld. _________________ Sandra sagt ..............
das alles ist meine Meinung. Wenn Du eine Beratung wünschst gehe zum Anwalt |
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Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
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Verfasst am: 29.05.06, 15:25 Titel: Re: Hausrat > Grösserer Bargeldbetrag zuhause . |
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| jay_nasty hat folgendes geschrieben:: | | .. gründe der VN ist arbeitslos!!! |
Das wird wohl der Grund sein, warum der VN nicht belegen kann woher das Geld kommt.  _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein ! |
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Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
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Verfasst am: 29.05.06, 15:32 Titel: |
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| dycom hat folgendes geschrieben:: | | Die Versicherungen versuchen eigentlich immer erst mal nicht zu bezahlen |
Versicherungen sind, auch im Interesse ihrer Versicherten, dazu verpflichtet Leistungsansprüche zu prüfen und ggfs. hierüber Nachweise zu verlangen.
| Zitat: | | Was intereesiert die Versicherung wann und wo ich das Gerät gekauft habe. Es geht ja nicht um das Gerät sondern um das Geld. |
Muss man nicht unbedingt verstehen, oder?  _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein ! |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 29.05.06, 15:53 Titel: |
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@Eifeler: Einfach ein dickes Fell zulegen und ignorieren, Stammtischparolen schocken mich schon lange nicht mehr in diesem Forum  _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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