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Verfasst am: 21.05.06, 17:08 Titel: Belege nach Rechnungsstellung änderbar?
ich hätte gern eure Meinung zu folgenden hypothetischen Fall, der mir von einem Bekannten erzählt wurde und zu dem wir beide unterschiedliche Meinungen haben:
eine Firma wird in zwei eigenständige GmbHs mit getrennten Firmensitzen aufgeteilt. Ein Programmierer erhält vom Geschäftsführer beider GmbHs einen Auftrag für eine Software, die jeweils am Monatsende die elektronisch im Warenwirtschaftssystem gespeicherten Rechnungen/Gutschriften zwischen diesen beiden Firmen mit einem veränderlichen Auf- bzw. Abschlag versehen soll. Diese nachträglich geänderten Daten werden dem FA gemeldet. Der Programmierer erhält außerdem die Aufgabe diese monatlichen Änderungen mit Hilfe der Software durchzuführen.
Wäre diese Vorgehensweise prinzipiell legal bzw. kann der Programmierer den Auftrag mit gutem Gewissen ausführen oder würde er sich hier strafbar machen, auch wenn er die Tragweite garnicht einschätzen kann?
es ist durchaus üblich, bei Lieferbeziehungen zwischen Unternehmen Rabattstaffeln zu vereinbaren, die in Abhängigkeit des, innerhalb eines definierten Zeitraums angefallenen Einkaufsvolumens, nachträglich ermittelt werden. Beispielsweise erhält der Kunde einen Zusatzrabat von 5 %, wenn er im laufenden Jahr mehr als 1000.000 € Umsatz macht.
Solche Rabatte werden üblicherweise jedoch nicht durch Korrektur der Rechnungen, sondern durch eine gesonderte Gutschrift dokumentiert.
Wenn 2 Unternehmen übereinkommen, diese Rabatte mittels geänderter Rechnungen zu dokumentieren, wäre diese ggf. ein Verstoss gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, aber nicht unbedingt eine Strafttat.
Ist es keine Straftat, so kann der Programmierer auch keine Beihilfe dazu leisten.
Anders ist es natürlich wenn der Prorammierer weiss/wissen müsste, dass die ganze Aktion nur zu Zwecken der Steuerhinterziehung, Geldwäsche o.ä. genutzt wird.
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