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Ich weiß wo du wohnst - Morddrohung?

 
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kiki198674
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Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 14:34    Titel: Ich weiß wo du wohnst - Morddrohung? Antworten mit Zitat

Ich hatte heute mit meiner Schwester eine kleine Diskussion, ob die Aussage "ich weiß, wo du wohnst" eine Morddrohung ist oder nicht. Ich bin der Meinung, es schonmal gehört zu haben, das diese Aussage eine Morddrohung sei. Vielleicht kann mir bei dieser Frage ja jemand mit einer Antwort helfen.

MfG Kiki
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.05.06, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt wie immer auf die Umstände an, ne Anklage wird sich nur in ca. 1 Promille aller entspechender Anzeigen ergeben...
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kiki198674
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sagen wir mal, es war eine etwas heftigerer Auseinandersetzung mit einer anderen Person und diese Person ist nun wirklich sehr, sehr wütend auf mich und sagt dann "ich weiß, wo du wohnst". Wäre das denn dann eine Morddrohung?
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Daraus eine Morddrohung zu machen halte ich für Absurd. Es gibt auch andere Formen der Rache als Mord.

Zum anderen...
Zitat:

Kommt wie immer auf die Umstände an, ne Anklage wird sich nur in ca. 1 Promille aller entspechender Anzeigen ergeben...

Einfach 1000 Anzeigen aufnehmen lassen und schon hast du deine Klage Sehr glücklich
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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noidic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 555
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Der Satz ist zunächst mal eine einfache Aussage ohne bedrohenden Inhalt.

Im entsprechenden Kontext kann daraus eine Bedrohung ersehen werden, jedoch nur eine unspezifische.

In einem konkreten Mordfall könnte wird eine solche Äußerung warscheinlich als Indiz angeführt werden, wird aber wohl eher schwach gewertet werden.

Soweit meine Meinung.
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso denke ich jetzt an: "Schiri, wir wissen wo Dein Auto steht..."?
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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