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Verfasst am: 29.05.06, 08:45 Titel: Bau-Finanzierung in Zugewinngemeinschaft
Hallo,
ist (bzw. wie ist) folgendes möglich?:
Ein Ehepartner möchte gerne ein Haus bauen, der andere nicht. Sie leben seit über 20 Jahren in Zugewinngemeinschaft.
Wie sieht da die Finanzierung aus? Kann ein Partner ALLEINE den Kreditvertrag unterschreiben ????
Was gibt es sonst für Möglichkeiten?? - oder ist man dem anderen Partner ausgeliefert?
wir sind ein freies Land. Jeder der beiden Ehepartner darf auf seinen Namen einen Kredit aufnehmen und Immobilien erwerben ohne den Partner zu fragen.
Es gibt lediglich 2 Haken:
1) BGB § 1365 (1)
Zitat:
Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen.
Wenn also der Kauf des Hauses (und damit verbunden die Kreditaufnahme) eine Verfügung über das Vermögen des Ehepartners im Ganzen bedeutet, so wäre eine Zustimmung des anderen notwendig.
2) Bankenpraxis
Die Banken fordern üblicherweise die Mithaft beider Ehepartner. Einer der Gründe ist eben BGB § 1365. genauso wichtig ist die Sorge der Bank, dass Vermögensverschiebungen zwischen den Ehepartnern erfolgen.
Der erste Satz gibt Anlass zur Hoffnung, jedoch ....
Zitat:
Wenn also der Kauf des Hauses (und damit verbunden die Kreditaufnahme) eine Verfügung über das Vermögen des Ehepartners im Ganzen bedeutet, so wäre eine Zustimmung des anderen notwendig.
Sorry, aber das verstehe ich leider nicht "... das Vermögen des Ehepartners im Ganzen ..." ??? was bedeutet das ?
Zu 2.)
Haben die Banken dazu ein Recht? Bzw. gibt es Banken, die dies anders handhaben?
Eheleute haben kein Vermögen. Mann erbt nun 100.000 €. Das Geld steht nur dem Mann zu. Die Frau hat damit nichts zu tun.
Wenn der Mann jetzt zum Autohändler geht und für 100.000 € einen Ferrari kaufen will, darf er das nur mit Zustimmung der Ehefrau.
Zu 2)
In Deutschland besteht Vertragsfreiheit. Keine Bank ist gezwungen, Kredite herauszulegen. Ob man eine Bank findet, hängt von der Bonität des Kunden ab. Ist die Bank gut abgesichert, wird sie ggf. auch bereit sein, auf die Unterschrift des Ehepartners zu verzichten.
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