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Verfasst am: 29.05.06, 13:01 Titel: Verrechnung von Warenlieferung gegen Schadenerstaz
Hallo, hier eine kurze Erläterung des Falls.
L liefert Waren an K mit dem hinweis des Eigentumvorbehalts. K kommt in zahlungsverzug >30 Tage. Werdnessen ergibt sich ein davon unabhängger Streitfall in dem K von L einen Schadenersatz fordert, dieser Streifall bleibt offen es steht Aussage gegen Aussage.
Nun verrechnet K den uneinigen Schadenesausgleich mit der Warenlieferung von L.
Darf K das? Wenn ja mit welcher Grundlage.
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L möchte durch den Eigentumsvorbehalt seine Lieferung inkl. Nutzungsentschädigung zurückverlangen (rücktritt vom Kaufvertrag) kann K die Waren dann als Pfand für den Schadenerstz zurückhalten?
Es ist imho ein losgelöstes Rechtsgeschäft und darf somit nicht miteinander verrechnet werden. Der Eigentumsvorbehalt gilt für die der vertraglich zuzuordnenden Ware. Ich weiß aber noch, es gibt 3 Formen von Eigentumsvorbehalt. Einfacher, erweiterter und noch irgendeiner. Dies bezieht sich aber glaube ich nur auf die materielle Zahlung, die Ware selbst und deren Produkte, die daraus gefertigt werden. Google mal Eigentumsvorbehalt, da müsste was zu finden sein.
Gruß von der Ostsee
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen
d.h. die Verrechnung ist unzulassig, weil in der Streitigkeit noch keine Einigung erfolgt ist.
Die beweispflicht liegt also bei K das der Schadenerstz rechtnes ist uns somit auch eine Verrechnung mit der offenen Forderung von L möglich wäre.
Somit besteht auch kein Recht das K die Waren, im Fall das L vom Vertrag zurücktritt, diese als Pfand zurückbehält.
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Wenn K die Waren schon jemand dritem X weiterverkauft (sein Anwarschaftsrecht) hat, muß L dann die Forderung der Waren an K oder X stellen? Muß X von K in Kentniss gesetzt werden das er nur das Anwarschaftrech hat?
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