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Verfasst am: 18.11.04, 12:20 Titel: Historische Straße und Beiträge nach § 8 KAG NRW ?
Historische Straße und Beiträge nach § 8 KAG NRW ?
Hallo, ich wohne seit Jahrzehnten an einer fertigausgebauten historischen Straße und mußte daher (wie ich bisher annahm) keine Erschließungsbeiträge zahlen. Nun fordert mich die Kommune auf, einen Beitrag nach § 8 Kommunalabgabengesetz für straßenbauliche Maßnahmen (=Erneuerung und Verbesserung von Fahrbahn, Gehwegen, Straßenentwässerung sowie Anlegen von Parkstreifen) zu zahlen. Davon abgesehen, daß diese Maßnahmen objektiv nicht nötig waren, dürfen für sogenannte historische Straßen Erschließungsbeiträge verlangt werden ? Ich kann im besagten KAG NRW nichts dazu finden. Wer hat Erfahrungen mit dieser Thematik ?
Warum sollten für historische Straßen keine Beiträge gefordert werden dürfen? MIr fällt kein tatsächlicher geschweige denn ein rechtlicher Grund ein.
Mir liegt ein 13 Jahre altes Schreiben meiner Kommune vor:
"Zur Erschließungsanlage ...ist festzustellen, daß es sich hierbei um eine sog. historische Straße handelt, für die keine Erschließungsbeiträge erhoben wurden bzw.zu erheben sind". Leider keine Angaben zur Gesetzesquelle.
Herr Bauer, danke für Ihre Antwort. Die Erschließungsbeiträge fallen also nach dem Bundesbaugesetz an, die Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz. So weit, so gut. Stellt sich die Frage, was in unserer Straße gemacht wurde. Eigentlich mußte der Kanal samt einigen Hausanschlüssen erneuert werden. Gleichzeitig wurden dann auch die Staßendecke, die Bürgersteige und die Straßenentwässerung=Gosse erneuert, Parkbuchten wurden neu angelegt, was zu einer starken Verschmälerung des Bürgersteiges (und leichten Verschmälerung der Straße) führte. Vielleicht haben Sie als Rechtsexperte von einem Urteil in BW-Esslingen-Zell (Uwe Mäckle u.a.?) zu diesem Thema gehört. Wissen Sie vielleicht das Aktenzeichen des Urteils (ca.10 Monate her), ich konnte trotz intensiver Suche nichts finden.
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