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Verfasst am: 31.05.06, 08:59 Titel: GKV-Wechsel bei Familienversicherung
Folgender fiktiver Fall für unsere KV-Profis:
Person A, weiblich mit 2 Kindern ist arbeitslos und in der GKV X. Die 18 Monate sind erfüllt.
Person B, männlich ist ebenfalls arbeitslos und in der GKV Y. Die 18 Monate sind noch nicht erfüllt.
Person A und B heiraten. Kurze Zeit später findet Person B wieder einen Job und wird wieder in GKV Y angemeldet. Person A möchte sich bei Ihrer eigenen GKV wegen einer FV erkundigen, die dann aber in der GKV ihres Mannes erfolgen soll und vermutlich auch muss. Dort sagt man ihr, dass dies möglich wäre. Allerdings wäre es gesetzlich geregelt, dass Person A bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit wieder zurück in die GKV X müsste.
Stimmt diese Aussage so oder kann Person A ohne Einhaltung einer eventuellen Kündigungsfrist in der GKV ihres Mannes - selbstverständlich mit eigener Mitgliedschaft - bleiben? _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Hallo
Die Aussage stimmt so. Der Wechsel in die Familienversicherung bei einer anderen Krankenkasse gilt nicht als Kündigung bei der jetztigen Krankenkasse.
Person A ist sich sicher, dass sie nicht mehr in die jetzige GKV wechseln wird. Kann sie daher schon ab Aufnahme in die FV des Ehemannes unter Einhaltung der 2-monatigen Kündigungsfrist kündigen oder ist es eher ratsam solange zu warten bis absehbar ist das sie wieder eine Beschäftigung aufnimmt? _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Wenn es möglich ist, sollte Sie so kündigen, dass das Ende Ihrer Mitgliedschat mit dem Tag der Kündigung zusammenfällt. Da meines Wissens eine Kündigung nur während einer Mitgliedschaft möglich ist. Sollte es dafür jetzt schon zu spät sein, ist die Frau bei einer Erneuten Beschäftigungsaufnahme wieder an die jetztige Krankenkasse gebunden.
Sie kann dann aber sofort bei Beschäftigungsaufnahme bei der Krankenkasse mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen, da die Zeit der jetztigen Mitgliedschaft zu den 18 Monaten der Bindungsfrist dazuzählt.
Wenn die Frau jedoch mind. 18 Monate familienversichert bleibt, kann sie sich ganz frei eine Krankenkasse aussuchen, dann ist sie an keine Krankenkasse mehr gebunden.
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