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Verfasst am: 02.06.06, 14:32 Titel: Probleme mit Ex Frau A wegen Kredit für Haus vor Scheidung
Hallo
Vor der Scheidung von Herrn A und Frau B war ein Kredit als Eheleute für ein Haus und Renovierung, welches gemeinsam gekauft, aufgenommen worden. Während dem Trennungsjahr war die Darlehensrate herab gesetzt worden und der Vertrag erneut von Herrn A und Frau B unterschrieben worden. Bürge ist der Bruder von Herrn A. Die Rate wird vom Konto von Herrn A abgebucht und Frau B überweist ihm ihren Anteil. Nach der Scheidung im März traten Konflikte zwischen den Parteien auf und Frau B überwies im letzten Monat unangekündigt nur noch die Hälfte des vereinbarten Betrages. Herr A möchte nun die Rate "trennen". Das jeder "seinen" Anteil von seinem eigenen Konto überweist und die Verantwortung der Bank gegenüber trägt diese zu zahlen. Herr A hat Sorge das Frau B nächsten Monat gar nichts mehr überweist und er allein die Rate aufbringen muss. Auf diese Weise möchte Herr A das Frau B zur Zahlung der Bank gegenüber gezwungen ist da auch Kreditnehmerin. Herr B ist der Ansicht da nun die Scheidung vollzogen worden ist (rechtsgültig) jeder für sich als eigenständige Partei angesehen werden müsste und nicht mehr als "gemeinsame" und das Recht auf seiner Seite sei die Trennung der Rate gegenüber der Bank und Frau B durchzusetzen.
Wie seht ihr das?
IMHO hat Herr A da schlechte Karten, da die beiden Kreditnehmer der Bank gegenüber gesamtschuldnerisch haften d.h. die Bank kann von jedem den geschuldeten Gesamtbetrag fordern. Wenn Herr A also solventer ist, wird sich die Bank sicherlich komplett an ihn halten. Herr A hat dann natürlich Rechte gegenüber Frau B.
danke für die Antworten. Und das mit dem Schmökern - das sagt sich immer leicht - aber ganz ehrlich fehlt mir die Zeit 10 oder 20 Seiten durch zu ackern um nach ähnlichem zu suchen.
Herr A bewohnt das Haus nicht - er vermietet es, wobei es zur Zeit leer steht da er der letzten Mieterin wegen Mietschulden kündigen musste. Mit dem Haus haben Herr A und seine Verlobte nur Ärger. Verkaufen geht nicht da man nur den Bruchteil des Wertes bekommen würde und die Hypothek nicht bezahlt wäre.
Herr A wird nun einen Anwalt einschalten um seine Rechte *danke für den Hinweis* gegenüber Frau B wahr zu nehmen.
wenn Herr A das Haus, welches zur Hälfte Frau B gehört (Grundbuch? ) vermietet, sollte er auch die Hälfte der Mieteinnahmen Frau B zukommen lassen.
Tut er das?
Warum übernimmt Herr A nicht das Haus mit allen Rechten und Pflichten? _________________ Gruß,
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