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Hallo!
Ich mache gerade den Master of Law (nach Bologna) in der Schweiz bzw. habe den Bachelor fast fertig. Nach dem Studium würde ich aber aus verschiedenen Günden gerne nach Deutschland. Ich wollte eigentlich schon während dem Studium wechseln, aber die deutschen Unis erkennen durch die Bank fast nix an. Kann ich mit dem MLaw in Deutschland etwas anfangen? Z.B. als 1.Staatsexamen anerkennen lassen oder sonstwas (habe das in Foren gelesen, aber ohne Beleg)? Würde mir ein BLaw schon etwas bringen? Die deutsche Staatsbürgerschaft habe ich, deshalb würde ich evtl auch gerne in den Staatsdienst...
Was kann ich mit den Abschlüssen machen (ausser in der Wirtschaft, das ist nix für mich)?
Danke für jede Info!
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.05.06, 16:25 Titel:
Hallo,
Staatsdienst im engeren Sinne (also Staatsanwalt oder Richter) wird wohl nix werden. Dazu bedarf es des II. Staatsexamens. Staatsdienst im weiteren Sinne (Referenten etc. in der Verwaltung) sollte auch mit dem Abschluss möglich sein, wenn man sich persönlich gegen die unzähligen deutschen Bewerber mit I. + II. Staatsexamen durchsetzen kann.
Inwieweit ein Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit II. Staatsexamen möglich ist, hängt von den 16 Landesgesetzen ab. Im Berliner Juristenausbildungsgesetz ist eine Anerkennung nicht vorgesehen, ggf. in anderen Bundesländern?
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