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Totaldefekt von Ersteigerung - wer zahlt das Porto?

 
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flori999
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 17:55    Titel: Totaldefekt von Ersteigerung - wer zahlt das Porto? Antworten mit Zitat

Folgeder Fall:

Geschäftsmann A kauft über Internetauktionshaus [Name geändert] bei Privatmann B einen gebrauchten Drucker, der bei Verkauf voll funktionstüchtig sein soll.

Bei Erhalt wird der Drucker von A überprüft mit der Erkenntnis, dass ein Totaldefekt vorliegt. Das Gerät lässt sich weder einschalten, noch überhaupt eine Reaktionn hervorrufen.

B verweigert die Rücknahme, das Gerät hätte unter Zeugen bei Verpacken funktioniert - dies tat es eben - auch unter unter Zeugen - beim Auspacken nicht... es steht Aussage gegen Aussage.

A könne das Gerät auf eigene Kosten zurücksenden, lediglich der Kaufpreis ohne Versandkosten würde erstattet werden.

Dazu hätte A das Risiko bei Versand ohne Versicherung (Hermes-Versand) zu tragen.

A hat ein funktionierendes Gerät bestellt und nicht erhalten, was darf A verlangen ? Auch alle Portokosten für´s Hin- und Zurücksenden ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.06.06, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hermes liefert Pakete oder Päckchen nur gegen Unterschrift aus und Haftet bis 500 Euro. Verstehe nicht ganz den Stress wegen 4,90 Euro Frachtgebühr.
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