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Verfasst am: 05.06.06, 09:28 Titel: Durch Sondertilgung vorzeitig Darlehensvertrag aufheben?
Hallo,
nehmen wir einmal an, ein Schuldner hat einen Darlehensvertrag und kann nach BGB erst im nächsten Jahr umschulden (10J. und 6 Mon.) weil die Versicherung darauf besteht.
Nun hat der Schuldner allerdings in den "Besonderen Bedingungen" folgenden Absatz gefunden:
" Sondertilgungen sind jederzeit zulässig. Zahlt der Schuldner den fünften Teil des Restdarlehens oder mehr in einem Betrag, mindestens aber 2000 DM als Sonderzahlung zurück, so setzt die Gläubigerin auf Verlangen des Bausparers den Tilgungsbeitrag zu Beginn des folgenden Kalendermonats im Verhältnis des neuen Darlehens zum bisherigen Restdarlehens herab. Dadurch bleibt die restliche Tilgungsdauer unverändert."
Ist es nicht auch möglich, dann das komplette Restdarlehen zu tilgen und das benötigte Kapital über einen neuen Darlehensvertrag (niedrigerer Zinzsatz) zu bekommen?
Wenns nach eine Sondertilgung keinen Rest mehr gibt ist der Vertrag zuende. Notfalls lassen Sie einen Euro stehen.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Kann sich der Gläubiger trotzdem damit herauswinden, das er auf die Gesamtlaufzeit (10J & 6Mon) besteht oder ist das mit dieser Klausel fix.
D.h. ja, das ich jederzeit das Darlehen hätte ablösen können, wenn ich die komplette Summe getilgt hätte.
Lebensversicherung oder Bausparen? Der EIngangspost widerspricht sich.
Bei Bausparkrediten (nicht Vorausdarlehen) ist ein Sondertilgungsrecht normal. Dort lohnt sich das beschriebene Modell aber meist nicht, da die Zinsen ja eh niedrig sind.
der Bausparkredit kann in der Tats auch vollständig getilgt werden. Da braucht nicht mal ein Euro stehen zu beleiben.
Aber ganz sicher bin ich mir noch nicht, ob der Sachverhalt hier korrekt wiedergegeben ist. Denn der Bausparkredit läuft so 7 bis 8 Jahre, nicht wie im Ausgangspost 10 und mehr.
Wenn es sich nicht um ein Bauspardarlehen handelt, sondern um einen anderen Kredit der Bausparkasse, sieht das anders aus.
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