Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 05.06.06, 10:53 Titel: GEZ; Freiwilliges soziales Jahr
Hallo!
Meine 18jährige Tochter möchte jetzt nach dem Abi ein freiw. soz. Jahr absolvieren. Sie lebt weiterhin zuhause und erhält von der Einsatzstelle ca. 430.- € (incl. Kleidergeld, Wohngeld, Verpflegungsgeld).
Muß sie jetzt für ihren Fenseher und Radio GEZ-Gebühren zahlen und muß sie sich bei der GEZ anmelden?
Vielen Dank für Euere Antworten!
Viele Grüße
Schnapp
11. Müssen Haushaltsangehörige mit eigenen Geräten Rundfunkgebühren zahlen?
Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.
Die Rundfunkgeräte von Haushaltsangehörigen sind nicht anmelde- und gebührenpflichtig, wenn ihr Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.
Wie hoch der einfache Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige ist, dürfte auch leicht herauszufinden sein - ich vermute mal, der liegt unter 430 Euro.
Nach dem neuen Medienstaatsvertrag ist ein geringes Einkommen kein Grund mehr für eine GEZ- Befreiung. Nur noch das Beziehen von staatlichen Sozialleistungen macht eine GEZ- Befreiung möglich (also ALG, Hartz 4, BaFög etc.).
Ich bin in einer ähnlichen Situation, als Student mit 500€ Unterhalt (also kein BaFög) neuerdings GEZ- Pflichtig..
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.