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Verfasst am: 04.08.06, 06:16 Titel: Kreditrückzahlung nach Kündigung
Hallo,
die Lösung folgenden Problems würde mich interessieren: Gegeben sei ein Baukredit, welcher zum Ablauf der (10jährigen) Zinsbindungsfrist fristgemäß gekündigt wird. Die Kündigungsfrist ist 6 Monate zum Ablauf der Zb.
Frage: Wann kann der Kredit frühestens zurückgezahlt werden? - Direkt nach Ablauf der Kündigungsfrist?
Oder ist es seitens der Bank zulässig, die früheste Kredittilgung erst z. B. ein halbes Jahr nach dem Kündigungszeitpunkt (habe keinen besseren Begriff gefunden, daher folgendes Beispiel) zu gestatten?
Beispiel:
Kündigungsfrist 6 Monate, Ablauf Zinsbindung 30.06.2007, Kündigung erfolgt wirksam vor dem 01.01.2007.
Bank teilt mit, daß die Kredittilgung erst ab 31.12.2007 möglich ist.
Bitte begründen, warum möglich oder nicht.
Vielen Dank im voraus.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
BGB § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers hat folgendes geschrieben::
(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten
Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen,
1. wenn die Zinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und
keine neue Vereinbarung über den Zinssatz getroffen ist, unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages,
an dem die Zinsbindung endet
Nö, ich wollte nicht die Kündigungsfrist wissen, sondern die Frist, ab welcher man zurückzahlen kann. Ich gehe nämlich davon aus, daß man, wenn die Kündigung wirksam und zulässig beispielsweise zum 30.06. eines Jahres erfolgt, auch zu diesem Zeitpunkt den Restkredit vollständig zurückzahlen kann, ohne Gebühren oder ähnliche Erschwernisse aufgedrückt zu bekommen.
Wie ist das nun - kann eine Bank verlangen, daß man nach dem Kreditende noch eine Weile, z. B. 6 Monate, warten muß, um den Kredit los zu sein? Immerhin ist es ja wahrscheinlich, daß für diesen "Kreditnachlauf" auch Zinsen gezahlt werden müssen, bei einer zinslosen Variante hätte ich kein Problem damit.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
abgesehen von den zitierten gesetzlichen Bestimmungen ist es bei vielen Verträgen, so auch Krediten üblich, dass die Kündigung ausgesprochen wird, die Kündigung aber erst nach einer vertraglich vereinbarten Frist gültig wird.
Z.B. ist dies bei Ratenkrediten oder Bauspardarlehen regelmäßig der Fall. Bei Baudarlehen ist es eher unüblich, ich wüsste aber nicht, warum dies nicht möglich sein sollte, so etwas auch dort zu vereinbaren.
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