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Anrufe mit 0137xxxxxxxx

 
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WernerSnow
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 18:10    Titel: Anrufe mit 0137xxxxxxxx Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich hoffe, das gehört hier rein (@Mod: ansonsten bitte verschieben, danke).

Man erhält unregelmäßig "Anrufe" auf seinem Handy. Der Anrufer lässt es 2x läuten und legt auf. In der Rufliste erscheint dann eine 0137-Nummer (das sind soweit ich das weiss diese Umfrage-Nummern). Diese Umfragenummern kosten nat. je Anruf bissl was an Kleingeld (vermutlich 50 Cent oder mehr).

Das Ganze sieht IMO mehr als faul aus. Welcher Straftatbestand könnte hier ins Spiel gebracht werden? Wer wäre Ansprechpartner? die RegTP? Polizei / StA?
_________________
IANAL - I Am Not A Lawyer

Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre Winken
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 20:28    Titel: Re: Anrufe mit 0137xxxxxxxx Antworten mit Zitat

WernerSnow hat folgendes geschrieben::
Wer wäre Ansprechpartner?

Sinnvoller Weise die Bundesnetzagentur. Am besten eine Meldung mit der 0137-Rufnummer, Datum, Uhrzeit, Netz, und wie ich irgendwo gelesen habe mit Name und Anschrift.
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 06.06.06, 18:39    Titel: Re: Anrufe mit 0137xxxxxxxx Antworten mit Zitat

WernerSnow hat folgendes geschrieben::
Welcher Straftatbestand könnte hier ins Spiel gebracht werden?


§ 263 StGB (Betrug)

( Die Staatsanwaltschaft wird keinen Betrug mit der Begründung sehen wollen, die zum Rückruf verleiteten Betrogenen seien ja nicht darüber getäuscht worden, daß eine (kostenpflichtige 0137-) Nummer zurückzurufen sei. )

§ 14 UWG (Strafbare Werbung mit unwahren Angaben)

§§ 3,4,5 UWG

a) Unlautere Werbung wegen Verwendung irreführender Angaben
b) Unlautere, da unzumutbar belästigende Werbemethode ( 1. wg. fehlender Anrufeinwilligung, 2. wg. Verwendung automatischer Anrufmaschinen)

mbG
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