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aktenhummel noch neu hier
Anmeldungsdatum: 07.06.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 07.06.06, 22:00 Titel: Bitte um Hilfe: Haftung von Ehegatten bei Krediten!? |
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Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Haftung von Ehegatten. In meinem Fall zur Haftung der Ehefraue, wenn ein Ehegatte einen Kredit in der Ehe aufnimmt und diesen nur zur Deckung seiner Verbindlichkeiten nutzen will (nachweisliche sind die Verbindlichkeiten vor der Ehe entstanden).
Die Banken sagen, dass es egal wäre, ob nur der Ehemann im Kreditvertrag steht oder beide, da Ehegatte und Ehegattin immer gemeinsam haften.
Wo ist das geregelt und vor allem was stimmt wirklich?
Ich freue mich über jeden Hinweis!
Danke!
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jimbeam1999 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.11.2005 Beiträge: 171 Wohnort: Bedburg
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Verfasst am: 08.06.06, 06:55 Titel: |
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hallo Aktenhummel,
ist ein kredit in der Ehe entstanden und es bestand keine Gütertrennung, haften beide Ehepartner gemeinsam.
lg jimbeam1999 |
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aktenhummel noch neu hier
Anmeldungsdatum: 07.06.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 08.06.06, 09:19 Titel: Haftung von Ehegatten - Danke jimbeam1999! |
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Danke sehr!
Ach so
Hm, wo kann ich das denn finden bzw. wo ist es geregelt?
LG aktenhummel |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 08.06.06, 11:33 Titel: |
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Hallo,
sorry aber die Aussage von jimbeam1999 ist falsch. Unabhängig davon, ob die Schulden vor, während oder nach der Ehe entstanden sind: Wenn keine Gütergemeinschaft bestand (das ist nahezu nie der Fall) haftet nur derjenige, der den Kredit aufgenommen hat und nie der Ehepartner.
Aus diesem Grund muss die Bank, wenn sie eine Mithaft des Ehepartners wünscht, sich diese gesondert vom Ehepartner unterschreiben lassen.
Daher wäre es für den Kunden empfehlenswert, dass der bisher nicht verschuldete Ehepartner nicht unterschreibt (weder Kredit noch Bürgschaft). Dann haftet er auch nicht. Ob die Bank dies akzeptiert steht auf einem anderen Blatt.
PS: den Doppelpost habe ich gelöscht. |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 08.06.06, 11:35 Titel: |
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Hallo,
noch einmal PS: Die Frage: Wo steht das? war noch nicht beantwortet.
Ist auch nicht zu beantworten. Etwas was es nicht gibt (nämlich die Mithaftung des Ehepartners) steht natürlich auch nirgendwo. |
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jimmythebob FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.01.2005 Beiträge: 510
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Verfasst am: 08.06.06, 18:52 Titel: |
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Das kann man doch so pauschal auch wieder nicht sagen. Zu denken wäre z.B. an §1357 BGB... |
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Newbie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.09.2004 Beiträge: 182
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Verfasst am: 08.06.06, 19:23 Titel: |
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jimmythebob hat folgendes geschrieben:: | Das kann man doch so pauschal auch wieder nicht sagen. Zu denken wäre z.B. an §1357 BGB... |
Dabei handelt es sich allerdings nur um Geschäfte zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs wie Telefonverträge, Lebensmittelkäufe und in Ausnahmen auch Mietverträge aber nicht um Darlehensverträge.
Das sollte man beachten. _________________ Nobody said that life would be easy. |
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jimmythebob FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.01.2005 Beiträge: 510
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Verfasst am: 08.06.06, 19:31 Titel: |
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Mein Kommentar schreibt: "Geschäfte zur Bedarfsdeckung können auch Kreditverträge sein."
Es kommt wohl also darauf an, wozu der Kredit aufgenommen worden ist. |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 09.06.06, 08:07 Titel: |
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JHallo,
jimmythebob hat folgendes geschrieben:: | Es kommt wohl also darauf an, wozu der Kredit aufgenommen worden ist. |
gemäß dem Urspungspost zur Ablösung bestehender Altkredite. |
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aktenhummel noch neu hier
Anmeldungsdatum: 07.06.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 09.06.06, 09:40 Titel: Ehegattenhaftung bei Krediten - DANKE!!!! |
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Vielen Dank für die guten Informationen!
Fühle mich nun sicherer!
Grüße aktenhummel |
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