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Verfasst am: 08.06.06, 22:00 Titel: bank will abfindung nicht auszahlen
hallo,
bin neu in der gemeinde...
folgendes problem
A hat eine abfindung auf ein aufgelöstes Konto bei B überwiesen,
C hat diese konto vor 2 monaten aufgelöst, hat aber gleichzeitig noch ein kreditkonto bei B, da B den betrag nicht dem girokonto zuordnen konnte hat B den betrag als sonderzahlung mit dem kreditkonto verrechnet
C ist vor 8 monaten arbeitslos geworden daher konnte C nicht die volle ratenhöhe zahlen, es wurde mit B eine ratenminderung vereinbart wobei B auf die zinsen verzichtet.
nun will B die eingezahlte abfindung nicht auszahlen, weil sie es jetzt mit den zinsen verrechnen wollen
das kreditkonto war zum zeitpunkt der verrechnung nicht gekündigt..
Zuletzt bearbeitet von maydo am 09.06.06, 09:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 09.06.06, 08:22 Titel: Re: bank will abfindung nicht auszahlen
Hallo,
maydo hat folgendes geschrieben::
was soll ich machen ?
1) Forenregeln lesen und Beitrag entsprechend umformulieren.
Dann können wir hier auch die Rechtsfragen diskutieren.
2) Noch einmal ergänzen, warum die Bank die Ratenreduzierung jetzt auf einmal nicht will. Ich habe verstanden: Man war sich einig, die Raten zu reduzieren (wg. Arbeitslosigkeit). Dann hat die Bank den Zahlungseingang mit ihrer Forderung verrechnet. Das freut die Bank, hat aber mit der Unmöglichkeit des Kunden, die hohen Raten zu zahlen nichts zu tun. Ich sehe keinen bankfachlichen Grund hier plötzlich wieder auf den alten Ratenhöhen zu bestehen?
Noch eine Ergänzungsfrage: War der Kredit zum Zeitpunkt der Verrechnung gekündigt?
eine Verrechnung durch die Bank ist möglich (AGB-Pfandrecht) - allerdings nur, sofern die Bank eine fällige Forderung hat. Da der Kredit nicht gekündigt war, ist eine Verrechnung nicht (bzw. nur mit eventuell ausstehenden Raten --> diese sind fällig) verrechnet werden.
Es besteht also ein Herausgabeanspruch. Wobei ein geltend machen dieses Anspruches die Bereitschaft der Bank, eine Ratenherabsetzung zu akzeptieren, nicht verbessert.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.06.06, 17:58 Titel:
Hallo,
noch zur Ergänzung (nein, Karsten, keine Angst, ich komme jetzt nicht mit dem Thema Sicherungsinteresse):
Die Bank muss den Betrag an den Auftraggeber zurücküberweisen. Mit Löschung des Kontos endet das Kontokorrentverhältnis und damit die rechtliche Möglichkeit, für den Namen des Empfängers Gutschriften entgegenzunehmen.
Also noch ein weiterer Grund...
Gruss Hans-Jürgen
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