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Verfasst am: 09.06.06, 08:50 Titel: Händler behält Notebook ein bis Porto bezahlt
Hallo,
die Forensuche konnte mir nicht weiterhelfen.
Ich habe mein Notebook an den Händler zurückgeschickt, da es defekt / sehr langsam ist. Der Händler sagt, am Notebook ist alles in Ordnung, will es mir aber erst wieder schicken, wenn ich die Versandkosten gezahlt habe.
Verfasst am: 09.06.06, 11:04 Titel: Re: Händler behält Notebook ein bis Porto bezahlt
SventB hat folgendes geschrieben::
Ich habe mein Notebook an den Händler zurückgeschickt, da es defekt / sehr langsam ist. Der Händler sagt, am Notebook ist alles in Ordnung, will es mir aber erst wieder schicken, wenn ich die Versandkosten gezahlt habe.
Darf er das?
Ja. Wenn entgegen der Behauptung des Verkäufer DOCH ein schon seit Lieferung vorhandener Sachmangel vorliegt (Beweislast liegt beim Käufer - notfalls per Sachverständigen-Gutachten), dann könnten die Versandkosten zurückverlangt werden.
Während der ersten sechs Monate braucht ein reklamierender Verbraucher "nur" das Vorliegen einer nicht durch Bedienungsfehler verursachten, vertragswidrigen Beschaffenheit (z.B. unüblich langsame Ausführungsgeschwindigkeit) zu beweisen - dann würde zu Gunsten des Verbrauchers vermutet, daß die Sache dann schon zum maßgeblichen Verkaufs-Zeitpunkt nicht die gehörige Beschaffenheit hatte (und als Folge davon sich die reklamierte Mangelhaftigkeit gezeigt hatte).
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