| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
smallbabbe noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.06.2006 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 10.06.06, 12:32 Titel: von dritten verursachter schaden |
|
|
muss die eigene haftpflichtversicherung zahlen, wenn man nur ein "zwischenglied" einer verkettung unglücklicher umstände ist ?
klassisches beispiel :
müller wird in einer tanzenden meute in der disco angerempelt und fällt selbst um, dabei schlägt er einem hinter ihm stehenden menschen die zähne aus (der grade an der bierflasche nippt o.ä.).
oder wie ist die rechtslage hier, da ja der ursprüngliche "verursacher" nicht mehr ausgemacht werden kann ?
und muss hier der beweis von müller erbracht werden, dass er gestoßen wurde (durch zeugen)? _________________ Mich kann man nur fragen, wenn man NICHTS wissen will. |
|
| Nach oben |
|
 |
Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
|
Verfasst am: 10.06.06, 12:51 Titel: |
|
|
Hallo smallbabbe,
diese Geschichte ist geregelt im § 823 BGB. Da steht drin, dass man dann Schadenersatz leisten muss, wenn man einem anderen einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig zufügt. (ist dort etwas anders formuliert, aber das isses eigentlich).
Dann schauen wir uns das beispiel mal an:
hat der Müller vorsätzlich gehandelt? nee, er wollte dem anderen ja nicht absichtlich einen Zahn ausschlagen. Scheidet also schonmal aus.
hat der Müller fahrlässig gehandelt? nee, auch nicht. Er kann ja selber nix dafür, wenn er von einem anderen angerempelt wird und umfällt.
Fazit: der Müller ist dem Zahnlosen nicht zum Schadenersatz verpflichtet, somit entfällt auch die Schadenersatzverpflichtung der Haftpflichtversicherung.
Der Zahnlose könnte sich vielleicht an denjenigen halten, der den Müller angerempelt hat - wenn er ihn findet und ihm nachweisen kann, dass er fahrlässig gehandelt hat. Aber das dürfte in der Praxis ziemlich aussichtslos sein - da müsste der andere schon wirklich sehr unvorsichtig und rücksichtslos gewesen sein. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
|
| Nach oben |
|
 |
smallbabbe noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.06.2006 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 10.06.06, 14:59 Titel: |
|
|
also bleibt der zahnlose auf seinen arztkosten sitzen, weil ihm gar keine versicherung was zahlt ?
oder kann es eine andere versicherung abdecken ? _________________ Mich kann man nur fragen, wenn man NICHTS wissen will. |
|
| Nach oben |
|
 |
Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
|
Verfasst am: 10.06.06, 15:47 Titel: |
|
|
| smallbabbe hat folgendes geschrieben:: | also bleibt der zahnlose auf seinen arztkosten sitzen, weil ihm gar keine versicherung was zahlt ?
oder kann es eine andere versicherung abdecken ? | In der Regel sollte doch die Krankenversicherung ggf. für einen Teil der Kosten aufkommen. Zumindest die gesetzliche Krankenversicherung leistet zunächst und würde sich anschließend ggf. das Geld vom Verursacher zurückholen. |
|
| Nach oben |
|
 |
Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
|
Verfasst am: 10.06.06, 16:32 Titel: |
|
|
| Stefanie145 hat folgendes geschrieben:: | | ..... und würde sich anschließend ggf. das Geld vom Verursacher zurückholen. |
... das klappt aber nur, wenn sie dem Verursacher auch ein Verschulden nachweisen kann (siehe oben). Beid em geschilderten Sachverhalt wird das nicht einfach werden. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
|
| Nach oben |
|
 |
Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
|
Verfasst am: 10.06.06, 16:57 Titel: |
|
|
Deshalb schrieb ich ja auch ggf. Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass der "Zahnlose" schon Sachleistungen bekommt.
Es sollte sich dabei um eine ganz allgemeine Auskunft handeln, die nicht auf einen bestimmten Fall zugeschnitten ist. |
|
| Nach oben |
|
 |
@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
|
Verfasst am: 10.06.06, 17:04 Titel: |
|
|
| smallbabbe hat folgendes geschrieben:: | also bleibt der zahnlose auf seinen arztkosten sitzen, weil ihm gar keine versicherung was zahlt ?
oder kann es eine andere versicherung abdecken ? |
Der "Zahnlose" hat aber auch sehr leichtsinnig gehandelt, wenn er innerhalb einer tanzenden Meute aus einer Flasch trinkt. |
|
| Nach oben |
|
 |
smallbabbe noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.06.2006 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 11.06.06, 16:44 Titel: |
|
|
gesetzt, der zahnlose würde den müller verklagen :
wie liegt denn die beweispflicht?
muss müller beweisen, dass er gestoßen wurde (durch zeugen) ?
der zahnlose kann das ja nicht unbedingt bestätigen und von nichts wissen.
er könnte müller vorwerfen, das als ausrede erfunden zu haben. _________________ Mich kann man nur fragen, wenn man NICHTS wissen will. |
|
| Nach oben |
|
 |
talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
|
Verfasst am: 13.06.06, 07:34 Titel: |
|
|
wer was will muß es beweisen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
|
| Nach oben |
|
 |
|