Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Angenommen Person A bemerkt bei Nachbarn Person B, die offentsichtlich verwirrt ist und anscheinend auch noch Alkoholiker. Person B ist aber immer nur sehr kurz und unregelmäßig da. Gibt es so etwas wie einen Eilantrag, daß sofort gehandelt werden kann, wenn A B das nächste Mal bemerkt?
Wenn jemand der Meinung ist, dass Person B eine Betreuung braucht, muß ein Antrag gestellt werden, in dem Dringlichkeit und die Umstände geschildert wird.
Was Sie schildern klingt wie - Person B ist da, Gericht anrufen und die kommen wie ein Notarzt - das geht sicher nicht.
Jeder kann bei Gericht eine Betreuung anregen. Das Gericht hat dann zu prüfen, ob dies nötig ist. Bei Dringlichkeit, also Person B ist stark Selbst- oder Fremdgefährdend kann eine Einweisung in eine Klinik nach PsychKG angeregt werden.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.