Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bürgschaft befriedigt. Was nun ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bürgschaft befriedigt. Was nun ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
TOM_75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 8
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 18:21    Titel: Bürgschaft befriedigt. Was nun ? Antworten mit Zitat

Hallo,

A hat für B gebürgt. B erfüllt keine einzige Rate. Die Bank geht jedoch nicht --erfreulicherweise -- wie bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft vor, sondern erlangt einen Titel gegen B, der fruchtlos vollstreckt wird. Erst danach befriedigt A die Bürgschaftsforderung. Also Ausfallbürgschaft. Soweit ich weiß.

FRAGE:

Ist neben der Forderung, die die Bank gegen B hatte auch der 30 Jahre lang vollstreckbare Titel übergegangen ? Oder hätte A hier ein eigenes gerichtl. Mahnverfahren einleiten müssen ?

Danke !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

"A" muß ein eigenes Mahnverfahren einleiten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
TOM_75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 8
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Kurz nachgehakt.

Der Übergang war Feb. 2001 die Befriedigung durch A war Nov. 2001. A wurde aus der Bürgschaft entlassen.

Ist es richtig, dass A´s Anspruch gegen B dann zum 31.12.2004 verjährt ist ? Kann A noch irgendwas tun ? B erbt nun und könnte 1/6 der Forderung zahlen.

Danke !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.