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Verfasst am: 13.06.06, 09:03 Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] Betrug mit Diebesgut
Hallo,
ich habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] einen Laptop ersteigert welcher sich jetzt als gestohlen herausgestellt hat. Der Computer war gebraucht und wurde von privat ohne jegliche Garantie verkauft. Das Gerät wurde von der Polizei eingezogen .
Welche Schritte muss ich nun tun um mein Geld wiederzubekommen ?
Ist es möglich dies privat zu tun oder sollte in jedem Fall ein Anwalt eingeschaltet werden ?
Die Kaufsumme bträgt 1310,- Euro. Lohnt sich bei diesem Betrag überhaupt ein profesioneller Rechtsbeistand ?
mfg
Sebastian
2. Im Allgemeinen ist es so, dass Sie aufpassen müssen, nicht wegen Hehlerei angeklagt
zu werden. Man könnte u.U. davon ausgehen, dass Sie wussten dass die Ware gestohlen
sein muss (extrem niedriger Kaufpreis, etc.).
Im Falle einer Anklage sollte m.E. in jedem Fall ein Anwalt zu Rate gezogen werden, da es
je nach Alter und den Tatumständen zu einem weitreichenden Urteil kommen kann.
Viele Grüße,
Nicolas _________________ Audiatur et altera pars.
2. Im Allgemeinen ist es so, dass Sie aufpassen müssen, nicht wegen Hehlerei angeklagt
zu werden. Man könnte u.U. davon ausgehen, dass Sie wussten dass die Ware gestohlen
sein muss (extrem niedriger Kaufpreis, etc.).
1300€ sind kein "extrem niedriger Kaufpreis" für einen Laptop, insbesondere nicht, wenn er gebraucht war. Die Spanne bei Neugeräten liegt ja ca. zwischen 700€ und 2500€.
2. Im Allgemeinen ist es so, dass Sie aufpassen müssen, nicht wegen Hehlerei angeklagt
zu werden. Man könnte u.U. davon ausgehen, dass Sie wussten dass die Ware gestohlen
sein muss (extrem niedriger Kaufpreis, etc.).
1300€ sind kein "extrem niedriger Kaufpreis" für einen Laptop, insbesondere nicht, wenn er gebraucht war. Die Spanne bei Neugeräten liegt ja ca. zwischen 700€ und 2500€.
Sascha
Hallo Sascha,
für die strafrechtliche Bewertung ob der Käufer es hätte erkennen müssen (also misstrauisch
werden müssen) ist nicht nur ausschliesslich der Kaufpreis ausschlaggebend.
Vielmehr handelt es sich hier um eine ganze Palette von "Indizien" die einem Durchschnitts-
menschen anzeigen würden, dass eine Sache irgendwie nicht einwandfrei ist.
Im Grunde haben Sie natürlich recht, dass ein Kaufpreis in der Kategorie nicht automatisch
auf Hehlerware hindeutet. Allerdings weiss man auch nichts genaueres über die wirklichen
Features und Spezifikationen des Geräts.
Weiterhin hatte ich nicht vor explizit auf den Preis einzugehen, da der TE die Forenregeln
nicht beachtet hat.
VG, Nicolas _________________ Audiatur et altera pars.
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