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Verfasst am: 14.06.06, 21:34 Titel: Werbeprämie-ewig lang her! Jetzt Forderungen?
Hallo...
nehmen wir mal an Anfang 2001 macht die Sportzeitschrift VitundVun eine Werbeprämienaktion, die bei Abschluss eines Abos über 12Monate ein Mountainbike für 150DM anbietet. Person A entschliesst sich das Angebot anzunehmen und deren Mutter Person B ist die Werberin.
Das Abo wird in Auftrag gegeben mit der Mountainbikeprämie.
Nach 3 Wochen bekommt Person A einen Anruf das die vorgesehene Prämie, das Mountainbike, nicht Lieferbar ist. Person A wird angeboten von dem Abo zurück zutreten, was sie auch tut.
Etwaige Forderungen wegen des Abo treffen nie ein, die Zeitschrift wird auch nicht geliefert.
Im August 2001 wird mit einem Paketdienst das Mountainbike geliefert, der Fahrer trifft nur den Vater Person C an. Dieser zahlt die vom Fahrer geforderten 150DM.
Abends wundert sich Person A, das das nicht lieferbare Mountainbike, auch ohne Abo, geliefert wird. Sie reagiert nicht. Das Mountainbike ist natürlich ein "Gackelding" und wird nach 2Jahren Keller einem Nachbarsjungen geschenkt.
Heute bekommt Person A vom Purdaverlag einen Anruf, diese will wegen des Mountainbike und des Abo Person B sprechen. Person A sagt das Person B nicht da ist, Die Dame vom Purdaverlag legt unhöflich auf.
Kann es sein das der Purdaverlag nach über 5 Jahren seinen Fehler bemerkt und jetzt Forderungen stellen will?
Ist das möglich?
danke, gruss, sid _________________ *Das einzig Schlimmere als 35 und Single zu sein ist, 35 und geschieden zu sein.* C.Y.
www.galgo-in-not.de
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 15.06.06, 00:45 Titel:
Forderungen von vor 2003 dürften verjährt sein.
Ansonsten wäre erst mal die Frage: hat der Verlag überhaupt seinen Teil des Vertrages erfüllt? Wenn er in all den Jahren nie Zeitschriften geschickt hat, kann er schlechterdings kaum auf Zahlung der Aboprämien bestehen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Zeitschriften wurden nie geliefert und auch nicht etwaige Forderungen gestellt. Gab also keinerlei Probleme. Wurde auch nie wieder angefragt ob man nicht vielleicht doch noch die Zeitschrift will, oder so...
Bis gestern nie wieder was von der Sache gehört!
Verwirrend ist, das die Dame am Telefon so zickig war, und gleich meinte:Sie haben doch mal das Mountainbike von uns bekommen...la.la.la.
Person A hat dann nur gesagt, das sie nicht Person B ist, woraufhin die Dame "motzig" auflegte! Daher konnte nicht festgestellt werden, was sie überhaupt wollte.
Ich denke das die Dame demnächst wieder anruft und dann Person B am Telefon hat, die rechtlich nicht bewandert, grundehrlich ist und die man ruckzuck in die Ecke treiben kann... ;-( Person A würde Person B gerne sagen, das da keine Forderungen mehr kommen können und sie genauso auflegen soll, wie wenn die unzähligen "Günstigtelefonierfirmen, Weinproben, Gewinnspiele" anrufen!
Hat Person A ein Unrecht begangen als sie das MTB angenommen hat?
gruss, sid _________________ *Das einzig Schlimmere als 35 und Single zu sein ist, 35 und geschieden zu sein.* C.Y.
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nehmen wir mal an Anfang 2001 macht die Sportzeitschrift VitundVun eine Werbeprämienaktion, die bei Abschluss eines Abos über 12Monate ein Mountainbike für 150DM anbietet. Person A entschliesst sich das Angebot anzunehmen und deren Mutter Person B ist die Werberin.
Welches Angebot soll A angenommen haben? Offensichtlich ist doch B Vertragspartner des Verlages.
sidney1412 hat folgendes geschrieben::
Nach 3 Wochen bekommt Person A einen Anruf das die vorgesehene Prämie, das Mountainbike, nicht Lieferbar ist. Person A wird angeboten von dem Abo zurück zutreten, was sie auch tut.
Von welchem Abo? Wieso hat B nicht das Abo abgeschlossen.
sidney1412 hat folgendes geschrieben::
Heute bekommt Person A vom Purdaverlag einen Anruf, diese will wegen des Mountainbike und des Abo Person B sprechen.
Wegen des Abos scheint mir B auch der richtige Ansprechpartner zu sein.
sidney1412 hat folgendes geschrieben::
Kann es sein das der Purdaverlag nach über 5 Jahren seinen Fehler bemerkt und jetzt Forderungen stellen will?
Ist das möglich?
Möglich ist alles.
Falls B Vertragspartner ist, dürfte der Vertrag allerdings aufgehoben worden sein. B dürfte daher auch mit der Lieferung des Mountainbikes nichts zu tun haben.
Im Verhältnis Verlag und A ist möglicherweise § 241a BGB anwendbar.
Ehrlich gesagt: Ich hätte das Fahrrad nicht so ohne Weiteres einkassiert. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Hallo...
eigentlich dachte ich klar geschrieben zu haben.
Die Abos laufen meiner Meinung nach doch immer gleich ab.
Person A ist doch der Abo-Abschließer, derjenige der die Zeitschrift bekommt und sie auch bezahlt. Person B ist der Werber, also derjenige der die Prämie bekommt. Person A und B dürfen nicht die gleich Person sein. Deswegen muss es IMMEr eine Person B geben! Die allerdings nur als Werber, somit zum Empfang der Prämie herhält...
gruss, sid
p.s. Person A hätte von sich aus nie den Abovertrag gekündigt. Es wurde ihr vom Verlag, aufgrund der nicht lieferbarkeit der Prämie, angeboten zurückzutreten was diese dann auch tat, einfach am Telefon. Die Prämienlieferung erfolgte ca. 5Monate später. Eine Zeitschrift ist nie geliefert worden!!! _________________ *Das einzig Schlimmere als 35 und Single zu sein ist, 35 und geschieden zu sein.* C.Y.
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Nachtrag: Ist das MTB denn nicht durch die Zahlung von 150 DM bei Lieferung bezahlt? Schließlich wurden nach der Lieferung keine weiteren Forderungen von ihrgendeiner Seite gestellt. (Bis gestern möglicherweise?!)
danke, gruss, sid _________________ *Das einzig Schlimmere als 35 und Single zu sein ist, 35 und geschieden zu sein.* C.Y.
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 15.06.06, 09:10 Titel:
sidney1412 hat folgendes geschrieben::
eigentlich dachte ich klar geschrieben zu haben.
Die Abos laufen meiner Meinung nach doch immer gleich ab.
Person A ist doch der Abo-Abschließer, derjenige der die Zeitschrift bekommt und sie auch bezahlt. Person B ist der Werber, also derjenige der die Prämie bekommt. Person A und B dürfen nicht die gleich Person sein. Deswegen muss es IMMEr eine Person B geben! Die allerdings nur als Werber, somit zum Empfang der Prämie herhält...
Aha. Dann dürfte m.E. das soeben von mir geschriebene gelten mit der Maßgabe, daß A und B zu vertauschen sind.
Also: Falls A Vertragspartner ist, dürfte der Vertrag allerdings aufgehoben worden sein. A dürfte daher auch mit der Lieferung des Mountainbikes nichts zu tun haben.
Im Verhältnis Verlag und B ist möglicherweise § 241a BGB anwendbar. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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