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Verfasst am: 16.06.06, 10:04 Titel: Insolvenz einer GbR
Eine GbR muss Insolvenz anmelden, bzw. die Gesellschafter X und Y.
Innerhalb der GbR gibt es nur geistiges Eigentum in Form von Individualsoftware. Dürfen die Gesellschafter X und/oder Y nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit die Individualsoftware weiter verwenden, um damit produktiv zu bleiben um die Schulden tilgen zu können? Oder ist diese Individualsoftware pfändbar?
Sie können pfänden was sie in die Finger bekommen können. Wenn die jedoch das Werkzeug benötigen um ihren Lebensunterhalt sich sichern geht das nicht. Sie können einem Handwerker nicht die Säge wegppfänden jedcoh was Warenlager.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach §11 II InsO ist die GbR insolvenzfähig. Da die Gesellschaft aber keine Insolvenz anmelden kann müssen das die Vertretungsberechtigten FÜR SIE tun.
Die Schulden hat die Gesellschaft - analoge Anwendung von § 124 HGB. Demnach haften die Gesellschafter auch analog §128 HGB. persönlich, unbeschränkt, primär
nur nebenbei: Für die Zwangsvollstreckung nach §736 ZPO reicht ein gegen die Partei ergangenes Urteil als ein Urteil gegen alle Gesellschafter.
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