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Merkwürdiger Anruf eines 0180 Nummer Betreibenden

 
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Harald Weingaertner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 12:20    Titel: Merkwürdiger Anruf eines 0180 Nummer Betreibenden Antworten mit Zitat

Hallo,

gerade wurde ein Freund von einem Mann angerufen, der ihn gebeten hat ihm seine Adresse zu nennen, weil er ja gestern Nacht eine Chat-Nummer angerufen hätte und um diese nun abrechnen zu können, braucht der Mann seine Adresse.

Tatsächlich hat der Freund gestern wohl so eine Chat-Nummer mit einer 0180 Nummer angerufen. Angeblich war er nur zu betrunken (er ist Schweden-Fan) und hat nicht geblickt was er da klicken muss. Pro Minute sollte das Chatten da 3 Cent kosten und angesagt wurde wohl auch, dass man jetzt einen Monat lang jeden Tag eine Stunde chatten darf - genau weiß ich das auch nicht, aber so in etwa hat er mir das erklärt.

Jedenfalls hat der Freund seine Adresse nicht herausgegeben, weil er auch nicht genau wusste was der Typ von ihm wollte. Der Mann sagte dann, dass er die Adresse nun gerichtilch herausfinden würde und erhebliche Kosten aufkommen würden.

Persönlich halte ich das ja für Quatsch... Vielleicht hat aber jemand schon von so einer "Masche" gehört. Leider weiß niemand mehr um welche Nummer sich es handelte, weil auch im Handy keine Nummer mehr gespeichert war.

Ich würde mich über Antworten freuen.

Harald
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/C/R/U/X/
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

eigentlich wird so etwas direkt über ihren netzbetreiber abgerechnet

genaueres sollten sie hier finden

sonst u.u. der bundesnetzagentur melden

fg
C.

achsoja:
und bitte die forumregeln beachten!!!
_________________
Es ist vielleicht nur meine Meinung.
Aber ich finde sie verdammt gut!
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte formulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den gesamten recht.de Knigge!
Vielen Dank, Ihr www.recht.de-Team!
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 16:04    Titel: Re: Merkwürdiger Anruf eines 0180 Nummer Betreibenden Antworten mit Zitat

Harald Weingaertner hat folgendes geschrieben::
gerade wurde ein Freund von einem Mann angerufen, der ihn gebeten hat ihm seine Adresse zu nennen, weil er ja gestern Nacht eine Chat-Nummer angerufen hätte und um diese nun abrechnen zu können, braucht der Mann seine Adresse.

Tatsächlich hat der Freund gestern wohl so eine Chat-Nummer mit einer 0180 Nummer angerufen. ... Pro Minute sollte das Chatten da 3 Cent kosten und angesagt wurde wohl auch, dass man jetzt einen Monat lang jeden Tag eine Stunde chatten darf


Vermutlich soll der Anrufer an einem angeblich geschlossenen "Abonnement"-Vertrag festgehalten werden. Meines Wissens ist es allerdings unzulässig, zur zeitabhängigen Berechnung von Mehrwertdiensten andere als 0900-Nummern einzusetzen.

Zitat:
Der Mann sagte dann, dass er die Adresse nun gerichtilch herausfinden würde und erhebliche Kosten aufkommen würden.

Persönlich halte ich das ja für Quatsch... Vielleicht hat aber jemand schon von so einer "Masche" gehört.


Zitat:
Leider haben wir feststellen müssen, dass zunehmend mehr Anbieter ihre Angebote, die eigentlich der Rufnummerngasse 0190 bzw. 0900 zuzuordnen wären, über sogenannte geographische Rufnummern am Markt plazieren, ohne dass der Verbraucher transparent über die entstehenden Kosten informiert wird. (....)

http://www.teltarif.de/arch/2005/kw17/s16916.html


Zitat:
Eine Vorschrift zur Regulierung der Mehrwertdienste hat der Gesetzgeber nicht erlassen. Und so steht einer Eroberung des 0180-Rufnummernblocks durch Stöhndienste nichts im Wege.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/31284


Weil bei dieser Vertragsgestaltung die Abrechnung "nicht in einem mal" (durch die Telefongebühren) erfolgt, greift meines Erachtens nicht die Fernabsatz-Ausnahme, sodaß der Anbieter erst schriftlich bzw. in Textform die Fernabsatz-Informationen mitzuteilen hätte.

mbG
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