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Autoversicherung-gekündigt

 
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lingathoti
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 13:05    Titel: Autoversicherung-gekündigt Antworten mit Zitat

Hallo.
ich habe eine Frage und zwar meine Versicherungsfirma hat meine Autoversicherung gekündigt, weil ich mich geweigert habe den Nachbetrag zu zahlen. Jetzt steht in der Kündigung, dass die Versicherungsfirma den Anspruch hat nach §40 versichrungsvertraggesetz auf die Beiträge bis zum Ende des Jahres und dass sie es geltend machen wird..

Heisst das, dass ich den rest der Beitrag nicht zurück gezahlt bekomme ?? Ich habe für die nächsten 6 Monaten schon den Versicherungsbetrag gezahlt und ich wuerde es auch zurück bekommen wollen, wenn ich nicht mehr versichert bin.
Über Hinweise wäre ich sehr dankbar..
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 13:12    Titel: Re: Autoversicherung-gekündigt Antworten mit Zitat

lingathoti hat folgendes geschrieben::
Hallo.
ich habe eine Frage und zwar meine Versicherungsfirma hat meine Autoversicherung gekündigt, weil ich mich geweigert habe den Nachbetrag zu zahlen. Jetzt steht in der Kündigung, dass die Versicherungsfirma den Anspruch hat nach §40 versichrungsvertraggesetz auf die Beiträge bis zum Ende des Jahres und dass sie es geltend machen wird..

Heisst das, dass ich den rest der Beitrag nicht zurück gezahlt bekomme ?? Ich habe für die nächsten 6 Monaten schon den Versicherungsbetrag gezahlt und ich wuerde es auch zurück bekommen wollen, wenn ich nicht mehr versichert bin.
Über Hinweise wäre ich sehr dankbar..


Die Versicherung hat Recht... laut § 40VVG steht ihr die Versicherungsprämie bei Nichtzahlung der Folgeprämie, für die laufende Versicherungsperiode zu.

Aber wie können Sie den Frage "Nachbetrag" Frage nicht zahlen und trotzdem ein halbes Jahr voraus gezahlt haben???
_________________
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lingathoti
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Danke fuer die Antwort
ich habe am Anfang fuer das Gesamtjahr den Betrag gezahlt..und dannach nach 3 Monate kam der Nachbetrag..und in den letzten 3 Monate habe ich den Nachbetrag nicht gezahlt.

Habe ich keine Moeglich den Restbetrag von der Versicherung zurück zu verlangen ? ich habe in der die Versicherungsschutz nicht ein einziges Mal in Anspruch genommen...
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

lingathoti hat folgendes geschrieben::
Danke fuer die Antwort
ich habe am Anfang fuer das Gesamtjahr den Betrag gezahlt..und dannach nach 3 Monate kam der Nachbetrag..und in den letzten 3 Monate habe ich den Nachbetrag nicht gezahlt.

Habe ich keine Moeglich den Restbetrag von der Versicherung zurück zu verlangen ? ich habe in der die Versicherungsschutz nicht ein einziges Mal in Anspruch genommen...



Nee nur fragen, ob Sie vielleicht doch versichert bleiben könnten???
Wurden Sie nicht auf das Recht des VR hingewiesen?!?

Wieso zahlten sie um Gottes willen nicht? So viel konnte das doch nicht sein?!

Zitat:
Habe ich keine Moeglich den Restbetrag von der Versicherung zurück zu verlangen ?

Nöö, es sei denn Sie können das VV-GESETZ verändern... Mit den Augen rollen
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

wie kam es zu einem "nachbetrag"?

und warum wollen sie den "nachbetrag" denn nicht zahlen?
_________________
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