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Irene-Marie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.06.2006 Beiträge: 526 Wohnort: Fuldabrück
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Verfasst am: 18.06.06, 13:52 Titel: Angestellt + Gewerbe angemeldet = Krankenversicherung ? |
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Hallo
Person A ist angestellt in Teilzeit, wird ab Oktober 2-jährige Ausbildung beim gleichen Arbeitgeber beginnen.
Person A hat ein Hobby, welches er ausbauen möchte, da er Verkäufe tätigen kann und möchte. Der Verkaufsumsatz ist noch nicht überschaubar. Kann von 0 € bis ....? €
pro Monat sein.
1. Frage: muss Person A dazu ein Gewerbe anmelden?
2. Frage: wie sieht das aus mit der Krankenkasse?
Muss Person A die zusätzlich Einnahmen der Krankenkasse melden und
dafür Beiträge zahlen?
Vielen Dank für eure Antworten. |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 18.06.06, 15:23 Titel: |
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Hallo
Durch die Ausbildung gegen Arbeitsentgelt ist Person A versicherungspflichtig in der Krankenversicherung. Die Krankenversicherung entfällt jedoch, wenn eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt. Für die hauptberufliche Selbstständigkeit spielt unter anderem die Arbeitszeit und das Einkommen aus beiden Tätigkeiten eine Rolle. Aber auch, ob bei der Selbstständigkeit Personen beschätigt werden, etc.
Sollte die Selbstständigkeit hauptberuflich sein, entfällt die Krankenversicherungspflicht und Person A müsste sich eigenständig um seinen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz kümmern. |
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lerafi Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 370
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Verfasst am: 19.06.06, 20:47 Titel: |
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Na, die Ausbildung (sofern es eine "ordentliche" Ausbildung ist), wird ja wohl nicht in Teilzeit, nebenberuflich oder stundendenweise stattfinden?
Also ist sie der "berufliche Lebensmittelpunkt" und nebenher ein paar Verkäufe (bei Internetauktionshaus [Name geändert]?) können daran nichts ändern.
Der KV-Beitrag ist also aus der Ausbildungsvergütung zu zahlen (Betrieb+Azubi) und die Selbständigkeit geht die KK nichts an. Punkt. |
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Irene-Marie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.06.2006 Beiträge: 526 Wohnort: Fuldabrück
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Verfasst am: 19.06.06, 20:57 Titel: |
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Danke für die Antworten.
Heißt das jetzt, selbst wenn Person A ein Gewerbe anmeldet, muss sie dies der Krankenkasse nicht mitteilen?
Es sei denn, sie erzielt mit dem Einkommen aus Gewerbe mehr als aus der angestellten Tätigkeit?
Bitte um Entschuldigung, aber man möchte ja nichts falsch machen  |
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lerafi Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 370
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Verfasst am: 19.06.06, 21:04 Titel: |
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Voll korrekt, es geht die Krankenkasse gar nichts an, was z.B. ein Angestellter nebenher mit seiner Zeit macht.
Erst wenn man hauptberuflich selbständig tätig ist, muss man es der KK mitteilen. |
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Irene-Marie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.06.2006 Beiträge: 526 Wohnort: Fuldabrück
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Verfasst am: 20.06.06, 12:29 Titel: |
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Danke !!! |
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vikingz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 643
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Verfasst am: 20.06.06, 13:51 Titel: |
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Diese Auskunft halte ich für riskant.
Um Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden, würde ich die jeweilige Krankenkasse um Prüfung bitten (einheitliche Richtlinien zur Prüfung stehen meines Wissens noch aus, so dass die Kassen unterschiedlich verfahren).
Damit vermeidet man das Risiko, mal lustig über den Daumen zu schätzen, dass man vermutlich ja keine Beiträge zahlen muss, das kann nach hinten losgehen.
Ferner sind die Finanzämter gegenüber den Kassen mittlerweile sowieso auskunftspflichtig, entweder sind also keine Beiträge zu zahlen, dann kann´s die Kasse ja ruhig wissen, oder es sind Beiträge zu zahlen, dann sollte man lieber gleich damit anfangen. Das verhindert die dicke Nachzahlung nach ein paar Jahren. |
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TheKing28 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 338
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Verfasst am: 20.06.06, 14:00 Titel: |
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| vikingz hat folgendes geschrieben:: | Diese Auskunft halte ich für riskant.
Um Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden, würde ich die jeweilige Krankenkasse um Prüfung bitten (einheitliche Richtlinien zur Prüfung stehen meines Wissens noch aus, so dass die Kassen unterschiedlich verfahren).
Damit vermeidet man das Risiko, mal lustig über den Daumen zu schätzen, dass man vermutlich ja keine Beiträge zahlen muss, das kann nach hinten losgehen.
Ferner sind die Finanzämter gegenüber den Kassen mittlerweile sowieso auskunftspflichtig, entweder sind also keine Beiträge zu zahlen, dann kann´s die Kasse ja ruhig wissen, oder es sind Beiträge zu zahlen, dann sollte man lieber gleich damit anfangen. Das verhindert die dicke Nachzahlung nach ein paar Jahren. |
Plus eine Ordnungswidrigkeit oder vielleicht sogar ein Strafverfahren |
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lerafi Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 370
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Verfasst am: 20.06.06, 22:29 Titel: |
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Völliger Quatsch.
Gerade daran, dass die Kassen "unterschiedlich verfahren" erkennt man doch die fehlende Rechtsgrundlage.
Das hat das BSG den Kassen ja auch schon bescheinigt, dass so manche GKV-Satzung mit der geltenden Gesetzeslage inkongruent ist. |
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vikingz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 643
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Verfasst am: 21.06.06, 06:01 Titel: |
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| "Den Kassen" bestimmt nicht, ggf. einzelnen Kassen. |
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